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Ungereimtheiten beim Abi: Umfrage (beendet)
Status: (Umfrage) Beendete Umfrage Status 
Datum: 16:47 Mi 24.01.2007
Autor: Savaron

Hallo
Wir haben heute in RLP unser Abi geschrieben, letzte Arbeit war in Mathe.

Bei einer Aufgabe (Stochastik) war eine Vergleichsformel angegeben, die anscheinden falsch war. Aufgabenstellung:

In einer Firma werden DVD-Rohlinge kontrolliert. Sobald 5 Rohlinge in Ordnung, oder maximal 1 nicht in Ordnung sind, wird die Lieferung angenommen.

Angegeben war eine Formel für die Warscheinlichkeit, dass die Lieferung angenommen wird. Wurde jedoch in die Formel die angegeben Warscheinlichkeit eingesetzt, kam ein negativer Wert raus. Das verursachte einige Minuten des Nachdenkens, bei denen wir zu keiner Lösung kamen.

Im Nachhinein erzählte uns eine andere aus dem Kurs, dass als sie die Lehrerin explizit gefragt hatte, ob die Formel denn stimme, die Lehrerin dies verneinte. Jedoch nur gegenüber der Fragenden, der restliche Kurs blieb uneingeweiht.

Ist sowas denn überhaupt erlaubt? Denn immerhin ging es in der Aufgabe noch um folge-Aufgaben, die mit Hilfe der Formel gelöst werden sollten.

Was tun?

Grüße,
Sven

Ich habe diese Frage in keinem Forum auf anderen Internetseiten gestellt.

        
Bezug
Ungereimtheiten beim Abi: Mitteilung
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 19:08 Mi 24.01.2007
Autor: leduart

Hallo
Worum gehts hier? Jemand (der, die FragerIn) hat einen Vorteil? Den misgoennst du ihr?
Was genau war die Frage und wie genau war die Antwort?
Lies mal die bibel mit den Arbeitern im Weinberg!
Wenn im Abi ne falsche Formel zur Kontrolle stand kann man sich darueber beklagen (Verwaltungsgericht)
Wenn nur die lehrerin zu jemand nett war, ist das hoechstens Grund zur Eifersucht.

gruss leduart

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Ungereimtheiten beim Abi: Mitteilung
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 19:18 Mi 24.01.2007
Autor: Savaron

Es geht mir lediglich um die Lehrerin, ob sie überhaupt in einer Abiarbeit eine falsche Formel angeben kann ohne uns darüber aufzuklären. Meiner Mitschülerin werfe ich gar nix vor, aber meiner Lehrerin, die nach der Frage dies nich laut gesagt hat und uns hat einfach rechnen lassen.

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Ungereimtheiten beim Abi: Mitteilung
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 21:25 Mi 24.01.2007
Autor: leduart

Hallo
Warum nicht einfach mit der Lehrerin reden? Wenn ne Formel als Kontrolle gegeben ist, sollte sie richtig sein! Aber vielleicht ist das ganze nur ein Missverstaendnis? deshalb immer erst genauer die Betroffene nachfragen! Und sonst gibts an der Schule sicher einen Fachleiter Mathe oder ein VertrauenslehrerIn um darueber zu reden! Aber wirklich erst hoeren, was die Lehrerin selbst dazu sagt!
Gruss leduart

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Ungereimtheiten beim Abi: Mitteilung
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 21:18 Mi 24.01.2007
Autor: Bastiane

Hallo leduart!

>  Worum gehts hier? Jemand (der, die FragerIn) hat einen
> Vorteil? Den misgoennst du ihr?
> Was genau war die Frage und wie genau war die Antwort?
>  Lies mal die bibel mit den Arbeitern im Weinberg!
>  Wenn im Abi ne falsche Formel zur Kontrolle stand kann man
> sich darueber beklagen (Verwaltungsgericht)
>  Wenn nur die lehrerin zu jemand nett war, ist das
> hoechstens Grund zur Eifersucht.

Also ich verstehe Savaron durchaus! Wenn in einer Klausur, noch dazu in einer Abi-Klausur, etwas Falsches steht, sollte das entweder im Nachhinein anders korrigiert werden bzw. ausgelassen werden (in Übungsaufgaben in der Uni kommt so etwas durchaus öfter mal vor, weiß aber nicht, wie das bei Abi-Prüfungen ist), oder es sollte, wenn es früh genug auffällt ist das natürlich wesentlich besser, allen Klausurschreibern gesagt und berichtigt werden. Es kann doch nicht sein, dass man etwas Falsches da hin schreibt und dann einer einzigen Person sagt, dass es falsch ist, nur, weil diese sich vielleicht zufällig getraut hat, Misstrauen zu äußern und nachzufragen!

Viele Grüße
Bastiane
[cap]

Bezug
                        
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Ungereimtheiten beim Abi: Mitteilung
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 21:32 Mi 24.01.2007
Autor: M.Rex


> Hallo leduart!
>  
> >  Worum gehts hier? Jemand (der, die FragerIn) hat einen

> > Vorteil? Den misgoennst du ihr?
> > Was genau war die Frage und wie genau war die Antwort?
>  >  Lies mal die bibel mit den Arbeitern im Weinberg!
>  >  Wenn im Abi ne falsche Formel zur Kontrolle stand kann
> man
> > sich darueber beklagen (Verwaltungsgericht)
>  >  Wenn nur die lehrerin zu jemand nett war, ist das
> > hoechstens Grund zur Eifersucht.
>  
> Also ich verstehe Savaron durchaus! Wenn in einer Klausur,
> noch dazu in einer Abi-Klausur, etwas Falsches steht,
> sollte das entweder im Nachhinein anders korrigiert werden
> bzw. ausgelassen werden (in Übungsaufgaben in der Uni kommt
> so etwas durchaus öfter mal vor, weiß aber nicht, wie das
> bei Abi-Prüfungen ist), oder es sollte, wenn es früh genug
> auffällt ist das natürlich wesentlich besser, allen
> Klausurschreibern gesagt und berichtigt werden. Es kann
> doch nicht sein, dass man etwas Falsches da hin schreibt
> und dann einer einzigen Person sagt, dass es falsch ist,
> nur, weil diese sich vielleicht zufällig getraut hat,
> Misstrauen zu äußern und nachzufragen!
>  
> Viele Grüße
>  Bastiane
>  [cap]


Ich kann mich da nur anschliessen. Alleine aus Fairness- und Gleichbehandlungsgründen sollte man, wenn man einen Fehler in der Arbeit allen mitteilen, dass sie die Möglichkeit zur Korrektur haben.
Aber natürlich solltest du vorher auch mal mit Mitschülern und vor allem den beiden Betroffenen Reden. Meistens relativiert sich die ganze Angelegenheit dann.

Marius

Bezug
                                
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Ungereimtheiten beim Abi: Mitteilung
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 08:47 Do 25.01.2007
Autor: mathiash

Moin zusammen,

dass für eine Wahrscheinlichkeit ein Term angegeben wird, der bei Einsetzen von Werten aus seinem Def-Bereich negative Werte liefert, darf im Rahmen der Abitur-Prüfungen nicht geschehen. Ob dies so war, muss natürlich auch im nachhinein nochmal überprüft werden. Aber wenn schon auf Nachfrage die verantwortliche Pädagogin in der Prüfung dies bestätigt, aber nur einer einzigen Schülerin gegenüber, so ist das nicht zu akzeptieren.

Diskutieren können wir dies hier eh nur unter der Annahme, dass sich der Vorfall so ereignet hat, d.h. wir treffen viele
Wenn-Dann-Aussagen, aber unter besagter Annahme wäre das nach meinem Dafürhalten etwas, was durchaus nicht nur anfechtbar ist, sondern auch disziplinarisch geahndet werden sollte.

Generell: Fehler passieren, aber wenn das Wissen um einen solchen bereits vorhanden ist, sollte damit offen und fair umgegangen werden - auch während einer Prüfung besteht sicher auch im rechtlichen Sinne noch die Möglichkeit, fehlerhafte Aufgabenstellungen zu korrigieren und die Prüfung fortzusetzen (dies als Frage an die Experten).

Das Gespräch sollte man in jedem Fall suchen, und ob man dann anficht, ist immer noch ne andere Frage, das muss aber dann jeder im Einzelfall entscheiden.

Gruss,

Mathias

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Ungereimtheiten beim Abi: Mitteilung
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 10:29 Do 25.01.2007
Autor: angela.h.b.


> dass für eine Wahrscheinlichkeit ein Term angegeben wird,
> der bei Einsetzen von Werten aus seinem Def-Bereich
> negative Werte liefert, darf im Rahmen der Abitur-Prüfungen
> nicht geschehen. Ob dies so war, muss natürlich auch im
> nachhinein nochmal überprüft werden. Aber wenn schon auf
> Nachfrage die verantwortliche Pädagogin in der Prüfung dies
> bestätigt, aber nur einer einzigen Schülerin gegenüber, so
> ist das nicht zu akzeptieren.

Hallo,

haargenauso sehe ich das auch, und ich hätte an Stelle der verantwortlichen Lehrkraft heute Nacht sicher kein Auge zubekommen!
(Ich frage mich, was sie sich dabei gedacht hat. Hat sie gedacht?)

Was "man" in einem solchen Falle tut, wird sicher auch von der erwarteten Punktzahl und - nicht ganz unabhängig von dieser - davon abhängen, wieviel Zeit und Geld und Nerven man bereit ist, in eine eventuelle Anfechtung der Prüfung zu investieren.

So ein Rechtsverfahren hat ja immer mehrere Variable, und oft ist nicht ganz klar, wie die Gleichungen lauten.
Man konnte das im vergangenen Jahr recht schön beim RLP-Abitur verfolgen, welches nicht ganz frei von Aufregungen über die Bühne ging - und für mich mit überraschendem Ausgang.

Möchte man nicht die Prüfung anfechten sondern versuchen, den Schaden für sich selbst möglichst gering zu halten (oder die Situation für sich zu optimieren) wäre meiner Meinung nach ein schulinternes Gespräch die Methode der Wahl. Allerdings würde ich vom gemütlichen Plausch mit der Lehrkraft absehen, sondern die Sache durchaus etwas höher hängen: Fachleiter, Schulleiter, Vertreter der betroffenen Schüler, wobei, obgleich die Schüler volljährig sein dürften, nach Möglichkeit ein Elternvertreter hinzuzuziehen wäre. Wenn letzterer einen Titel hätte und/oder Jurist wäre, müßte man das nicht unbedingt bescheiden verschweigen.

Gruß v. Angela

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Ungereimtheiten beim Abi: Mitteilung
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 22:06 Fr 02.02.2007
Autor: hase-hh

moin zusammen,

im prinzip würde ich mich leduart anschließen. wir wissen über die tatsächlichen ereignisse nichts oder nichts "objektives" (tschuldigung savaron).

1. ich kann verstehen, dass es nervig ist, wenn man eine falsche aufgabenstellung bekommt. dass das nicht geschehen darf, dem würde ich widersprechen, denn wir sind keine maschinen sondern menschen.
wenn ein fehler gemacht wird, dann kann man diesen doch korrigieren, bzw. das bei der bewertung der klausur berücksichtigen. diese wird meines Wissens sowieso von mindestens zwei lehrern unabhängig von einander korrigiert.

2. selbstverständlich ist ein einseitiger vorteil nicht in ordnung. allerdings auch hier: was ist genau abgelaufen. ist eure lehrerin eine dumme kuh, oder hat sie eher ein herz für euch? sind das schikanen oder empfindest du es vielleicht nur so?

so wichtig ist das letztendlich ohnehin alles nicht... aber diese einsicht, kommt wahrscheinlich erst noch.

viel glück bei deinen weiteren abi-klausuren!

gruß
wolfgang





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Ungereimtheiten beim Abi: Mitteilung
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 22:41 Fr 02.02.2007
Autor: Leopold_Gast

Zitat
Wenn letzterer einen Titel hätte und/oder Jurist wäre, müßte man das nicht unbedingt bescheiden verschweigen.


Auch wenn es dir vielleicht nicht bewußt ist, redest du einer bestimmten Form der Korruption das Wort. Offenbar willst du den Lehrer einschüchtern, wenn du Titel oder Profession des Elternvertreters so absichtlich betonen läßt. Es kommt also gar nicht darauf an, was richtig ist, sondern wie man mit größtmöglichem Druck seinen Vorteil durchsetzt? Und wenn jetzt die Elternvertreter "nur einfache Leute" wären, die nicht so redemächtig sind? Dann haben die Schüler halt Pech gehabt?

Was ist das für ein autoritätsgläubiges Gebaren?
Für den Sohn des Oberbürgermeisters andere Rechte als für die Tochter der Krankenschwester?

Ich fasse es nicht.

Bei mir würdest du damit jedenfalls auf Granit beißen - und wenn du mit dem Staatssekretär im Kultusministerium angetanzt kämst! Hier kann es doch nur um eines gehen: Gerechtigkeit. Und da braucht man Argumente dafür und keine Drohkulisse.

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Ungereimtheiten beim Abi: Mitteilung
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 14:46 Sa 03.02.2007
Autor: angela.h.b.


> Was ist das für ein autoritätsgläubiges Gebaren?
>  Für den Sohn des Oberbürgermeisters andere Rechte als für
> die Tochter der Krankenschwester?

...oder des arbeitslosen Alkoholikers?

Keinesfalls, da hast Du mich völlig falsch verstanden!

Die in realiter nicht vorhandene Chancengleichheit, die Abhängigkeit des Schulabschlusses von der Herkunft das Schülers, ist eine der Katastrophen des deutschen Bildungswesens.

Es geht mir um etwas anderes, um Unterstützung für die betroffenen Schüler - nicht unbedingt durch die eigenen Elternteile, sondern von Seiten der Klassen/Kurselternschaft.

Ich finde es nicht weniger schlimm als Du - aber es macht einen Unterschied, wer sich zu Worte meldet. Jedenfalls ist das meine Erfahrung mit Schulen und Schulelternräten.

Ein einzelner Schüler oder auch eine Gruppe von Schülern sieht sich im Konfliktfall recht starken "Mächten" gegenüber, und ich empfinde es als Herstellung eines Gleichgewichtes, ihnen in diesem Falle einen starken und verhandlungsstarken Partner zur Seite zu stellen. Nicht zuletzt auch deshalb, um zu verhindern, daß die jungen Leute im Übereifer Porzellan zerschlagen.

Um die Gerechtigkeit geht es auch mir, und leider kommen die Schwächeren  oft schwerer in den Genuß derselben.

Gruß v. Angela



Bezug
                                                                
Bezug
Ungereimtheiten beim Abi: bitte: Ende der Diskussion
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 18:12 Sa 03.02.2007
Autor: dietlind

Hallo angela.h.b. und Leopold_Gast,

Könntet Ihr diese Diskussion bitte als PN weiterführen?

Sie ist völlig ab vom ursprünglichen Thema und passt daher nicht (mehr) in unser Forum.

[offtopic]

Ein Abiturient hat hier Dampf ablassen wollen, leduart hat gleich die passende Antwort darauf gefunden.
Damit war eigentlich alles gesagt. Der Rest sind Mutmaßungen und Missverständnisse ... bei Euch beiden.


> > Was ist das für ein autoritätsgläubiges Gebaren?
>  >  Für den Sohn des Oberbürgermeisters andere Rechte als
> für
> > die Tochter der Krankenschwester?
>  
> ...oder des arbeitslosen Alkoholikers?
>  
> Keinesfalls, da hast Du mich völlig falsch verstanden!
>  
> Die in realiter nicht vorhandene Chancengleichheit, die
> Abhängigkeit des Schulabschlusses von der Herkunft das
> Schülers, ist eine der Katastrophen des deutschen
> Bildungswesens.
>  
> Es geht mir um etwas anderes, um Unterstützung für die
> betroffenen Schüler - nicht unbedingt durch die eigenen
> Elternteile, sondern von Seiten der
> Klassen/Kurselternschaft.
>  
> Ich finde es nicht weniger schlimm als Du - aber es macht
> einen Unterschied, wer sich zu Worte meldet. Jedenfalls ist
> das meine Erfahrung mit Schulen und Schulelternräten.
>  
> Ein einzelner Schüler oder auch eine Gruppe von Schülern
> sieht sich im Konfliktfall recht starken "Mächten"
> gegenüber, und ich empfinde es als Herstellung eines
> Gleichgewichtes, ihnen in diesem Falle einen starken und
> verhandlungsstarken Partner zur Seite zu stellen. Nicht
> zuletzt auch deshalb, um zu verhindern, daß die jungen
> Leute im Übereifer Porzellan zerschlagen.
>  
> Um die Gerechtigkeit geht es auch mir, und leider kommen
> die Schwächeren  oft schwerer in den Genuß derselben.
>  
> Gruß v. Angela
>  
>  


Gruß Dietlind

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