Abitur in Brb.-Taschenrechner < Sonstiges < Schule < Mathe < Vorhilfe
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(Frage) beantwortet | Datum: | 15:24 Mo 18.04.2005 | Autor: | maarten |
Hallo,
vor einer Woche hat das in Brandenburg zuständige Ministerium eine Vorschrift erlassen, die regelt, wann ein Taschenrechner als Programmierbar zählt.
" Ein Taschenrechner gilt als programmierbarer Taschenrechner und ist nicht zugelassen, wenn durch fest eingespeicherte oder vom Benutzer einzuspeichernde Formeln bzw. Terme eine Folge von Rechenoperationen, z.B. Lösung einer quadr. Gleichung,Lösen von Gleichungssystem, [...]"
(komplexere statistische Funktionen und phy. Konstanten sind erlaubt..)
Die Definition ist doch vollkommen falsch, oder!?
Naja.. zu meiner eigentlichen Frage.. kennt jemand einen Rechner, der diese Anforderungen erfüllt? Ich meine .. selbst der Casio fx 82-solar (was billigers kenne ich nicht..) kann ja schon "inkrementieren" .. eingabe 1 + + = zählt für jedes = eins höher, das ist ja schon eine eingespeicherte Formel, die automatisch ausgeführt wird...
mfg
maarten
PS: wer auch aus Brandenburg ist, kann ja mal eine Beschwerde schreiben, ich hab da auch schon fleißig getextet und auch meine Meinung in der Zeitung veröfentlicht. Leider sind die meisten in eine Hinnehmermentalität verfallen .. aber ich denke ..da kann man was machen, kanns ja wohl nicht sein, das 2 wochen vorm Matheabi die REgelungen geändert werden.
(Falls das die Falsche Rubrik ist, bitte verschieben, ist mein erster Post, hab nix besseres als "Sonstiges" gefunden, nich hauen :)
Ich habe diese Frage in keinem Forum auf anderen Internetseiten gestellt.( Das Schreiben und eine kleine Aufforderung zur Beschwerde kann eingesehen werden unter www.abitur-potsdam.de )
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(Antwort) fertig | Datum: | 23:57 Di 19.04.2005 | Autor: | Micha |
Hallo!
> Hallo,
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> vor einer Woche hat das in Brandenburg zuständige
> Ministerium eine Vorschrift erlassen, die regelt, wann ein
> Taschenrechner als Programmierbar zählt.
> " Ein Taschenrechner gilt als programmierbarer
> Taschenrechner und ist nicht zugelassen, wenn durch fest
> eingespeicherte oder vom Benutzer einzuspeichernde Formeln
> bzw. Terme eine Folge von Rechenoperationen, z.B. Lösung
> einer quadr. Gleichung,Lösen von Gleichungssystem, [...]"
> (komplexere statistische Funktionen und phy. Konstanten
> sind erlaubt..)
>
> Die Definition ist doch vollkommen falsch, oder!?
Also ob das eine Definition ist, sei mal dahingestellt. Programmierbare taschenrechner waren in Brandenburg schon immer als Hilfsmittel für Klausuren nicht gestattet. Ich komme selbst aus BRB und hab vor 2 Jahren Abi gemacht. Mein Casio fx-350WA war auch erlaubt, obwohl man mit den Regressionsfunktionen auch quadratische Funktionen untersuchen könnte, aber man ist da mit der p-q-Formel mindestens 20x schneller!
Was gar nicht geht sind grafische Taschenrechner und solche, wo man Funktionen selbst schreiben kann. Jeder "handelsübliche" 20-Taschenrechner ist sicherlich erlaubt.
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> Naja.. zu meiner eigentlichen Frage.. kennt jemand einen
> Rechner, der diese Anforderungen erfüllt? Ich meine ..
> selbst der Casio fx 82-solar (was billigers kenne ich
> nicht..) kann ja schon "inkrementieren" .. eingabe 1 + + =
> zählt für jedes = eins höher, das ist ja schon eine
> eingespeicherte Formel, die automatisch ausgeführt wird...
Die Formel hast du ja nicht selbst programmiert. Und ob das Inkrementieren eine so große Hilfe bei Vektorrechnung und Kurvendiskussion ist, wage ich zu bezweifeln...
> PS: wer auch aus Brandenburg ist, kann ja mal eine
> Beschwerde schreiben, ich hab da auch schon fleißig
> getextet und auch meine Meinung in der Zeitung
> veröfentlicht. Leider sind die meisten in eine
> Hinnehmermentalität verfallen .. aber ich denke ..da kann
> man was machen, kanns ja wohl nicht sein, das 2 wochen vorm
> Matheabi die REgelungen geändert werden.
Die Regelung an sich gibt es schon immer, nur scheint es jetzt wohl eine konkrete Dienstanweisung zu geben, auf die du dich beziehst. Wichtig ist doch, dass man den Stoff und die Rechnung kann, die Ergebnisse sind letztlich nur noch die Kür.
Gruß Micha und viel Erfolg beim Abi
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(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 07:40 Mi 20.04.2005 | Autor: | maarten |
..Weil er halt quadratische Gleichungen lösen kann, und auch einen allgemeinen Gleichungslöser hat.
Das einzige was mich eingermaßen beruhigt, ist, dass man ja für Mathe eigentlich keinen Rechner braucht, da man eh nur mit Variablen zu tun hat.
Problem ist halt nur, dass durch die wage DEfinition eigentlich jeder Rechner als unzugelassen zählen kann - und die Abiturprüfungen sind auch im Nachhinein noch mit 6 bewertbar, wenn nachher rauskommt, dass ein ETR nicht der spezifikation entsprochen hat. Und Sinus hyperbolicus ist auch eine "fest eingespeicherte Folge von REchenoperation" .. und das kann eigentlich jeder Rechner.
danke für deine Antwort & Wünsche :) Wird schon schiefgehen.
mfg
maarten
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