Abschreibun bei KW-Methode < Politik/Wirtschaft < Geisteswiss. < Vorhilfe
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(Frage) beantwortet | Datum: | 22:10 So 16.10.2011 | Autor: | Intelo |
Hallo liebe Forumfreunde,
ich habe leider noch eine Frage:
Und zwar sollten wir mit Hilfe der Kapitalwertmethode zwei alternative Ladenlokale vergleichen, die wir überlegen zu mieten.
Bei den lokalen fallen Kosten in Form von monatlicher Miete an. Zudem haben wir monatliche Lohnkosten genannt bekommen. Nun steht da: "Für beide Alternativen fallen zusätzlich neben dem Aufwand für Personal und Miete Abschreibungen in Höhe von 2000€ pro Monat an zahlungswirksamen Aufwendungen an."
Soweit ich zweiß werden bei der Kapitalwertmethode nur die Rechengrößen Einzahlung und Auszahlung berücksichtigt. Daher würden wir die Abschreibungen nicht mit in die Rechnung reinnehmen. Richtig?
Ich wäre über jede Hilfe wieder sehr dankbar.
Beste Grüße
Intelo
Ich habe diese Frage in keinem Forum auf anderen Internetseiten gestellt.
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(Antwort) fertig | Datum: | 12:44 Mo 17.10.2011 | Autor: | Stoecki |
also wenn ich mich mal an meine bwl-vorlesungen zurück erinnere, dann bin ich mir sicher, dass abschreibungen dort nicht reingehören. bei derartigen vergleichen werden wie du bereits geschrieben hast echte zahlungsströme verglichen. die abschreibung ist jedoch ein zahlungsstrom, der bereits bei der anschaffung eines objektes durchgefürht wurde. sie dient nur als wertminderungsindikator eines anlage oder umlaufvermögens.
gruß bernhard
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