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Arbeitsrecht-Schweiz: Gesamtarbeitsvertrag
Status: (Frage) überfällig Status 
Datum: 19:21 Do 10.01.2008
Autor: Nicole1989

Huhu zusammen

Ja, ich weiss, dass ich mich hier in einem Forum befinde, in dem es sich um das Deutsche Recht handelt. Leider habe ich sonst kein gutes Forum (.ch) gefunden. Vielleicht habe ich ja hier trotzdem Glück und mir kann jemand bei diesem Problem helfen.

Aussage:

"Auch die einem Gesamtarbeitsvertrag unterstellten Arbeitnehmer haben einen Einzelarbeitsvertrag abgeschlossen".

Diese Aussage ist laut Lösung korrekt. Da dies eine Aufgabe war, welche mein Lehrer korrigiert hat und ich hingeschrieben habe: die Aussage ist falsch => sie gehören nur einem GAV an, hat er mich korrigiert und anstelle des GAV => allgemein verbindlicher GAV hingeschrieben.

Nun habe ich das so verstanden, die Aussage ist falsch, falls es sich um einen allgemein verbindlichen Gesamtarbeitsvertrag handelt. Dies würde ja dann wieder bedeuten, dass diese dann keinen Einzelarbeitsvertrag abschliessen müssen.

Ist die Aussage in dem Fall korrekt. dass, wenn man einem allgemein verbindlichen Gesamtarbeitsvertrag unterstellt ist, kein zusätzlicher Einzelarbeitsvertrag abgeschlossen werden muss?

Jetzt schon danke für eure Hilfe.

Liebe Grüsse aus der Schweiz, Nicole

Ebenfalls gepostet unter: http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/www/service.fpl?op=forum&ArtikelID=4423135&ThemenID=215

        
Bezug
Arbeitsrecht-Schweiz: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 19:42 Do 10.01.2008
Autor: Analytiker

Hi Nicole,

> Ja, ich weiss, dass ich mich hier in einem Forum befinde,
> in dem es sich um das Deutsche Recht handelt. Leider habe
> ich sonst kein gutes Forum (.ch) gefunden. Vielleicht habe
> ich ja hier trotzdem Glück und mir kann jemand bei diesem
> Problem helfen.

[ok] -> Du schätzt das grundsätzliche Problem schon relaistisch ein. Es wird relativ schwer werden hier jemanden zu finden, der Bezug zum schweizer Arbeitsrecht hat. Ich könnte dir den Fall nach deutschen Arbeitsrecht lösen, aber das macht ja wenig Sinn. ich empfehle dir, falls sich niemand weiter hier melden sollte, mal einen Blick in der Bibliothek deines Vertrauens in folgendes Werk:

-> []Arbeitsrecht in der Schweiz -  von Thomas Geiser

Liebe Grüße
Analytiker
[lehrer]

PS: Sorry das ich dir nicht mehr helfen konnte!

Bezug
                
Bezug
Arbeitsrecht-Schweiz: Mitteilung
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 19:55 Do 10.01.2008
Autor: Nicole1989

Hallo Analytiker

Für das musst du dich sicherlich nicht entschuldigen. Du hast mir schon genug geholfen.:)

Liebe Grüsse Nicole

Bezug
        
Bezug
Arbeitsrecht-Schweiz: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 14:02 Fr 11.01.2008
Autor: Profdefrance

Hallo Nicole,

Schaue bitte einmal hier ob die Antwort deiner Frage steht.

[]http://www.seco.admin.ch/themen/00385/00420/00430/00431/index.html?lang=de
Viele grüße
Profdefrance

Bezug
        
Bezug
Arbeitsrecht-Schweiz: Tipp
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 13:22 Sa 12.01.2008
Autor: Infinit

Hallo Nicole,
auch in der Schweiz wird ein Einzelarbeitsvertrag zwischen dem AN und dem AG abgeschlossen, sonst wäre es schwer, überjaupt ein Vertragsverhältnis zudtande zu bekommen. Dieser EAV kann sich aber durchaus auf den GAV beziehen, insbesondere was Aussagen zur Kündigung, zur Urlaubsgewährung etc. betrifft.
Viele Grüße,
Infinit
P.S.: Vielleicht liest noch ein echter Spezialist Deine Frage durch, ich lasse deswegen den Status auf "Teilbeantwortet"

Bezug
        
Bezug
Arbeitsrecht-Schweiz: Fälligkeit abgelaufen
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 21:03 Sa 12.01.2008
Autor: matux

$MATUXTEXT(ueberfaellige_frage)
Bezug
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