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Beschaffung Vertrag: Aufgabe
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 13:48 Sa 27.03.2010
Autor: RWBK

Aufgabe
Karl Lang e.K.,Mainz, macht dem Kunden Fritz Kaiser e.K,Kassel, ein schriftliches Angebot von Flaschenwein zu 6Euro für 1 Flasche,bei Abnahme von mindestens 100 Flaschen zu 5,60 Euro. Der Brief wird am 20.Mai zur Post gegeben.
a.) Kaiser anwortet auf das Angebot überhaupt nicht.Welche rechtliche Wirkung ergibt sich daraus?
b.)Da am 30.Mai keine Bestellung vorliegt, verkauft  Lang die Ware anderwertig.Am 31.Mai trifft von Kaiser eine Bestellung ein.Wie ist die Rechtslage?
c.)Aus dem Poststempel und dem Briefdatum ergibt sich, dass Kaiser seinen Bestellbrief am 23.Mai abends zur Post gegeben hat.Die Zustellung ist offensichtlich durch die Post verzögert worden.Wie kann Lang sich verhalten?

a.)Der Antrag erlischt da dieser nicht rechtzeitig eingetroffen ist.
b.) Rechtsmäßig oder'?
c.)Ist eine dem Antragenden verspätet zugegangene Annahmeerklärung dergestalt abgesendet worden, dass sie bei regelmäßiger Beförderung ihm rechtzeitig zugegangen sein würde, und musste der Antragende dies erkennen, so hat er die Verspätung dem Annehmenden unverzüglich nach dem Empfang der Erklärung anzuzeigen, sofern es nicht schon vorher geschehen ist.
Kann man die Fragen so beantworten oder muss man vllt noch etwas ergänzen. Freue mich über jeden guten Tipp


RWBK

        
Bezug
Beschaffung Vertrag: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 06:50 So 28.03.2010
Autor: Josef

Hallo RWBK,

> Karl Lang e.K.,Mainz, macht dem Kunden Fritz Kaiser
> e.K,Kassel, ein schriftliches Angebot von Flaschenwein zu
> 6Euro für 1 Flasche,bei Abnahme von mindestens 100
> Flaschen zu 5,60 Euro. Der Brief wird am 20.Mai zur Post
> gegeben.
>  a.) Kaiser anwortet auf das Angebot überhaupt
> nicht.Welche rechtliche Wirkung ergibt sich daraus?
>  b.)Da am 30.Mai keine Bestellung vorliegt, verkauft  Lang
> die Ware anderwertig.Am 31.Mai trifft von Kaiser eine
> Bestellung ein.Wie ist die Rechtslage?
>  c.)Aus dem Poststempel und dem Briefdatum ergibt sich,
> dass Kaiser seinen Bestellbrief am 23.Mai abends zur Post
> gegeben hat.Die Zustellung ist offensichtlich durch die
> Post verzögert worden.Wie kann Lang sich verhalten?


>  a.)Der Antrag erlischt da dieser nicht rechtzeitig
> eingetroffen ist.


Der Antrag erlischt, da überhaupt keine Antwort (Annahme) erfolgt!

Ein Vertrag kommt zustande durch mindestens zwei übereinstimmende, mit Bindungswillen abgegebene Willenserklärungen.




>  b.) Rechtsmäßig oder?


Die Annahme ist eine Willenserklärung, die den Antrag unverändert akzeptiert. Wie lange der Annehmende hierfür Zeit hat, richtet sich danach, wie lange der Anfragende an sein Angebot gebunden ist, was in §§ 147 bis 149 BGB geregelt ist.

Entscheidend ist zunächst, ob der Antragende nach § 148 BGB eine Annahmefrist gesetzt hat, weil nur innerhalb dieser Frist eine Annahme erklärt werden kann.

Ist keine Frist gesetzt, so kann nach § 147 Abs. 1 BGB die Annahme unter Anwesenden nur sofort erfolgen. Dies gilt auch für Telefonate. Bei Abwesenden hingegen kann der Antrag bis zu dem Zeitpunkt angenommen werden, in dem der Antragende normalerweise mit einer Antwort rechne kann (§ 147 Abs. 2 BGB). Hierbei sind Übermittlungs-, Überlegungs- und Bearbeitungszeiten zu berücksichtigen.


>  c.)Ist eine dem Antragenden verspätet zugegangene
> Annahmeerklärung dergestalt abgesendet worden, dass sie
> bei regelmäßiger Beförderung ihm rechtzeitig zugegangen
> sein würde, und musste der Antragende dies erkennen, so
> hat er die Verspätung dem Annehmenden unverzüglich nach
> dem Empfang der Erklärung anzuzeigen, sofern es nicht
> schon vorher geschehen ist.

[ok]

Verzögert er die Absendung der Anzeige, so gilt die Annahme als nicht verspätet.
§ 149 BGB.



Viele Grüße
Josef

Bezug
                
Bezug
Beschaffung Vertrag: Aufgabe
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 14:41 So 28.03.2010
Autor: RWBK

Aufgabe
d.) Am 22.Mai bestellt Kaiser 40 Flaschen Wein zu 5,60 Euro für 1 Flasche.Wie kann sich Lange dazu verhalten?

Ich würde sagen der Herr Lange muss darauf nicht eingehen da das Angebot keinen Bestand mehr hat oder???



RWBK

Bezug
                        
Bezug
Beschaffung Vertrag: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 03:29 Mo 29.03.2010
Autor: Josef

Hallo RWBK,

> d.) Am 22.Mai bestellt Kaiser 40 Flaschen Wein zu 5,60 Euro
> für 1 Flasche.Wie kann sich Lange dazu verhalten?

>  Ich würde sagen der Herr Lange muss darauf nicht eingehen
> da das Angebot keinen Bestand mehr hat oder???
>  
>
>
> RWBK



>  Ich würde sagen der Herr Lange muss darauf nicht eingehen
> da das Angebot

lautet:

Karl Lang e.K.,Mainz, macht dem Kunden Fritz Kaiser e.K,Kassel, ein schriftliches Angebot von Flaschenwein zu 6Euro für 1 Flasche,bei Abnahme von mindestens 100 Flaschen zu 5,60 Euro. Der Brief wird am 20.Mai zur Post gegeben.


Viele Grüße
Josef

Bezug
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