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Bewerbung per Email: Unterschrift?
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 18:44 Mi 13.06.2007
Autor: ONeill

Hallo!

Möchte mich per Email bewerben und frage mich nun, wie ich das mit der Unterschrift regele. Unterschrift einscannen oder einfach so den Namen drunter setzen (also keine wirkliche Unterschrift).
Danke für die Hilfe!
Gruß ONeill

        
Bezug
Bewerbung per Email: Mitteilung
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 19:09 Mi 13.06.2007
Autor: espritgirl

Hey ONeill [winken],

Ich würde sie einfach mit dem PC  schreiben, und nicht einscannen. Ist mein persönliches Empfinden, lasse mich aber natürlich immer gerne von etwas besserem belehren ;-)

Ist für dich denn keine Option, auf die "normale" Art eine Bewerbung abzuschicken? Also mit Bewerbungsmappe etc?


Liebe Grüße,

Sarah :-)


Edit:

Nach kurzer Beratung mit nem Freund von mir muss ich meine Meinung revidieren: doch die Unterrschrift einscannen. Die Unterrschrift eines Menschen - seine Identifikation - ist das "persönlichste" in einem schrift. Dokument, dass mit PC geschrieben wurde. Sie gibt viel über den Menschen preis, insofern würde ich sie doch drunter setzen.

Bezug
        
Bezug
Bewerbung per Email: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 21:42 Mi 13.06.2007
Autor: Analytiker

Hi ONeill und auch Sarah,

> Möchte mich per Email bewerben und frage mich nun, wie ich
> das mit der Unterschrift regele. Unterschrift einscannen
> oder einfach so den Namen drunter setzen (also keine
> wirkliche Unterschrift).

Also, wenn ONeill die Bewerbung per Mail schicken muss/soll/möchte ist das gerade heutzutage kein Thema mehr. Viele Arbeit-/Praktikageber möchten sogar nur noch eine elektronische Bewerbung haben, da diese mit wesentlich weniger Aufwand (und dann natürlich auch Kosten) erfasst werden kann, als die Herkömmliche. Die Unterschrift ist dann im übertragenden Sinne deine elektronische Signatur, die aus Gründen der Natürlichkeit des Dokuments auch dann "echt" sein sollte. Eine der Möglichkeiten wäre diese einzuscannen, und dann dem Dokument hinzuzufügen... Das sieht dann z.B. so aus:
[]Beispiel
Der Gesetzgeber hat mittlerweile schon reagiert, und hat im BGB die §§ 126 und 127 für diesen Sachverhalt gewidmet. Wie Ihr also seht, ist das heutzutage schon durchaus gängig, seiner Unterschrift mehr Authensität im elektronischen Datenstream zu verleihen, in dem man das Original kopiert...

Liebe Grüße
Analytiker
[lehrer]

Bezug
                
Bezug
Bewerbung per Email: Mitteilung
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 11:49 So 17.06.2007
Autor: ONeill

Danke für die Hilfe!
Gruß ONeill

Bezug
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