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Buchungssatz: wertberichtigte Forderungen
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 17:27 So 14.06.2009
Autor: Marcel08

Aufgabe
1.) Die Aubi AG kann als neuen Vertriebspartner das Autohaus Ramsch OHG gewinnen und liefert Neuwagen im Wert von ingesamt 3.600.000 € (brutto).

2.) Nach der Lieferung erfährt die Aubi AG, dass ihr neuer Partner aufgrund von hohen Privatentnahmen ihrer Geschäftsführer in Liquiditätsschwierigkeiten gekommen ist. Die Aubi AG rechnet nun mit einem Ausfall in Höhe von 50 % und schreibt direkt ab.

3.) Kurz darauf wird im Fall der Ramsch OHG ein Insolvenzverfahren eröffnet. Nach dessen Abschluss erhält die Aubi AG per Banküberweisung noch 2.400.000 € aus der Konkursmasse.

Hallo Community!


Beim 3.) Geschäftsvorfall habe ich Probleme mit der Umsatzsteureberechnung. Zunächst jedoch einmal meine Lösungsansätze:




zu 1.)


Forderungen aLuL 3.600.000 an WVK 3.000.000
                              Ust   600.000



zu 2.)


zweifelhafte Forderungen an Forderungen aLuL 3.600.000
Abschr. auf Ford.        an zweifelh. Ford.  1.500.000



zu 3.)


Bank 2.400.000 an zweifelh. Ford.    2.100.000
Ust    200.000 sonst. betriebl. Ertrag 500.000




Meine Fragen:


1.) Beim 3.) Buchungssatz verstehe ich die linke Seite nicht. Wie komme ich auf eine Umsatzsteuer von 200.000 € bei einem Steuersatz von 20 %? Das wären ja 20 % von 1.000.000 €. Wo kommen diese Zahlen her, bzw. wie setzen sie sich zusammen?

2.) Kann man Buchungssätze generell über die Bilanzänderungen, also Aktiv- Tausch, Passiv- Tausch, etc. stets logisch herleiten oder ist man einfach gezwungen, sie bei komplizierteren Sachverhalten auswendig zu lernen?


Über hilfreiche Antworten würde ich mich sehr freuen.





Gruß, Marcel

        
Bezug
Buchungssatz: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 21:09 So 14.06.2009
Autor: VNV_Tommy

Hallo Marcel,

die Buchungssätze sind m.M.n. richtig.


> zu 3.)
>
>
> Bank 2.400.000 an zweifelh. Ford.    2.100.000
>  Ust    200.000 sonst. betriebl. Ertrag 500.000
>  
>
>
>
> Meine Fragen:
>  
>
> 1.) Beim 3.) Buchungssatz verstehe ich die linke Seite
> nicht. Wie komme ich auf eine Umsatzsteuer von 200.000 €
> bei einem Steuersatz von 20 %? Das wären ja 20 % von
> 1.000.000 €. Wo kommen diese Zahlen her, bzw. wie setzen
> sie sich zusammen?

Also 2.400.000 sind der Zahlungseingang auf das Konto, soweit sollte es klar sein. Die 2.100.000 sind die Ausbuchung der zweifelhaften Forderung aus dem entsprechenden Konto (Anfangswert 3.600.000 reduziert um die Abschreibung von 1.500.000 ergibt 2.100.000 als Bestand auf dem Konto "zweifelhafte Forderungen"). Die Zahlung der 2.400.000 setzt sich zusammen aus 2.000.000 Bedienung der Forderung und 20% (=400.000) USt. De Facto hast du also anfangs 200.000 an USt zuviel gezahlt (stimmt auch, da ja zu Beginn 600.000 in USt eingebucht wurden). Die 200.000 zuviel gezahlten Steuern wurden im letzten Buchungssatz also wieder ausgebucht. Somit kam es "eigentlich" in Summe zu 2.600.000 (2.400.000 durch Zahlungseingang bei Bank und 200.000 durch Korrektur der zuvor gebuchten USt.) an Zahlungsmittelzuflüssen. Die wurden im Konto zweifelhafte Forderungen (Buchwert=2.100.000) gegengebucht. Der Rest, der über diese 2.100.000 hinausgeht (also 2.600.000-2.100.000=500.000) stellt sonstigen betrieblichen Ertrag dar und sich so auch buchhalterisch erfolgswirksam zu erfassen.

Problematisch ist die ganze Sache, weil zweifelhafte Forderungen immer nur um den Nettowert reduziert werden dürfen. Erst wenn der Forderungsausfall sicher ist (und das ist er bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Schuldner in der Regel) darf man die USt korrigieren (so geschehen im letzten Buchungssatz). Erschwerend kommt hinzu, dass man die Höhe des Forderungsausfall schätzen muss. Hier wurde er mit 50% beziffert. Da aus der Insolvenzmasse jedoch mehr als erwartet an Forderungen bedient wurde, muss man ein bisschen auf die buchhalterischen Fingerfertigkeiten zurückgreifen.
  

> 2.) Kann man Buchungssätze generell über die
> Bilanzänderungen, also Aktiv- Tausch, Passiv- Tausch, etc.
> stets logisch herleiten oder ist man einfach gezwungen, sie
> bei komplizierteren Sachverhalten auswendig zu lernen?

Im Grunde muss man sich nur die speziellen gesetzlichen Regelungen (siehe oben: USt darf nur ausgebucht werden, wenn Ausfall sicher ist) merken. An der buchhalterischen Heransgehensweise sollte sich nicht viel ändern (Buchungssatz ist und bleibt: Soll an Haben). Eventuell sollte man noch wissen ob Vorgänge erfolgsneutral oder erfolgswirksam über GuV erfasst werden.

Viele Grüße,
Tommy

Bezug
                
Bezug
Buchungssatz: Mitteilung
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 10:55 Mo 15.06.2009
Autor: Marcel08

Okay, vielen Dank für deine schöne Erklärung.

Gruß, Marcel

Bezug
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