Datum Din 5008 < Textverarbeitungen < Anwendungsprogramme < Praxis < Informatik < Vorhilfe
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(Frage) beantwortet | Datum: | 19:25 Mo 23.08.2010 | Autor: | Mausi23 |
Hallo, ich habe mal eine Frage zur Din 5008.
Wenn ich jetzt eine Datumsangabe mache, wei? ich nicht genau, wie ich diese schreiben muss.
Wir fahren am 01. und 02. September in den Urlaub.
Würde ich dann schreiben:
01./02.09.2010 oder
01. / 02.09.2010 oder ist beides falsch?
Wie ist das, wenn ich sage, wir fahren vom 01. bis zum 09. September in den Urlaub?
vom 01. bis 09.09.2010 oder
vom 01. bis 09. September 2010????
Wäre supi, wenn mir jemand, der sich wirklich mit den DIN-Regeln 5008 auskennt, helfen könnte. Ich habe schon überall nachgesehen aber nichts zu meinen Daten gefunden :-(
Ich freue mich auf eure Antworten
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Hallo Mausi,
Ihr werdet doch eine entsprechende Zusammenfassung im Unterricht bekommen haben, oder? Die "echte" Vorlage der DIN 5008 bekommst Du leider nur beim Beuth-Verlag gegen Zahlung von über 100 Euro (eine Unverschämtheit, wie ich finde!); einsehen kannst Du die Norm aber in den meisten Uni-Bibliotheken, vor allem dort, wo Ingenieurwissenschaften gelehrt werden - die haben alle ein EN/DIN-Abonnement.
Gültig ist übrigens die Fassung E DIN 5008:2009-11 (D); an den Schulen ist aber meist noch der Vorgänger DIN 5008:2005-05 (D) in Umlauf. In beiden stehen die Vorschriften für Datumsangaben in den Abschnitten 9.4 (Kalenderdaten), 9.4.1 (Numerische Schreibung) und 9.4.2 (Alphanumerische Schreibung).
Wikipedia ist leider nicht aktuell und daher unzuverlässig; ansonsten findest Du nur Zusammenfassungen wie diese.
Auf dieser Grundlage, aber ohne Einsicht ins Original, hier ein paar Hinweise zu Deinem Text:
> Hallo, ich habe mal eine Frage zur Din 5008.
>
> Wenn ich jetzt eine Datumsangabe mache, weiß ich nicht
> genau, wie ich diese schreiben muss.
>
> Wir fahren am 01. und 02. September in den Urlaub.
Nein. Richtig ist: am 1. und 2. September.
> Würde ich dann schreiben:
>
> 01./02.09.2010 oder
> 01. / 02.09.2010 oder ist beides falsch?
Im Fließtext ist die alphanumerische Angabe normalerweise die vorgesehene Form, also 1. und 2. September oder 1./2. September oder 1.-2. September oder 1. bis 2. September.
Die Darstellung mit Schrägstrich hat nie Leerzeichen um den Schrägstrich herum, was vor allem für Textverarbeitungen wichtig ist - und genau die sind ja Grund und Anlass für die Normierung.
> Wie ist das, wenn ich sage, wir fahren vom 01. bis zum 09.
> September in den Urlaub?
Das magst Du sagen, aber so wird es nicht geschrieben. Wie lese ich das denn? "Wir fahren vom Null ersten bis zum Null neunten September..."? In der alphanumerischen Angabe entfällt die Null vor einstelligen Zahlen zwingend. Wir fahren vom 1. bis (zum) 9. September in den Urlaub.
> vom 01. bis 09.09.2010 (möglich) oder
> vom 01. bis 09. September 2010???? verboten, s.o.
Richtig im Fließtext wäre: vom 1. bis 9. September 2010; da wir jetzt gerade 2010 "haben", wäre auch richtig "vom 1. bis 9. September d.J.".
> Wäre supi, wenn mir jemand, der sich wirklich mit den
> DIN-Regeln 5008 auskennt, helfen könnte. Ich habe schon
> überall nachgesehen aber nichts zu meinen Daten gefunden
> :-(
Das Wort "überall" scheint mir hier doch ein wenig zu weit zu greifen...
> Ich freue mich auf eure Antworten
Grüße
reverend
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