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Forum "Politik/Wirtschaft" - Definition für Umsatz
Definition für Umsatz < Politik/Wirtschaft < Geisteswiss. < Vorhilfe
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Definition für Umsatz: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 22:22 Do 19.02.2015
Autor: Butterbrot23

Hallo,
benötigt wird von mir eine Definition für den Begriff "Umsatz". Zwar wird in etlichen Seiten darüber geschrieben, dass Umsatz und Erlös äquivalent sind, jedoch finde ich keine Definition, worin dieses definiert ist. Nur der Begriff des "Umsatzerlöses" wird im HGB erwähnt. Ist somit der Umsatz, bzw. Erlös eigentlich ein Umsatzerlös?

        
Bezug
Definition für Umsatz: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 05:29 Fr 20.02.2015
Autor: Josef

Hallo,

>  benötigt wird von mir eine Definition für den Begriff
> "Umsatz". Zwar wird in etlichen Seiten darüber
> geschrieben, dass Umsatz und Erlös äquivalent sind,
> jedoch finde ich keine Definition, worin dieses definiert
> ist. Nur der Begriff des "Umsatzerlöses" wird im HGB
> erwähnt. Ist somit der Umsatz, bzw. Erlös eigentlich ein
> Umsatzerlös?


"Umsatz, Summe der in einem bestimmten Zeitraum (in der Regel einem Geschäftsjahr) verkauften, mit ihren jeweiligen Verkaufspreisen bewerteten Leistungen eines Unternehmens.

Der Umsatz wird, z. B. im Rechnungswesen, auch als Erlös bezeichnet, der den Wert der während einer Periode abgesetzten Waren angibt.

Vom so genannten Nettoumsatz unterscheidet man den Bruttoumsatz, der die jeweilige Mehrwertsteuer miteinschließt und außerdem keine direkten oder indirekten Erlösverminderungen (z. B. Rabatte) berücksichtigt. Der Umsatz bildet die Grundlage für die Ermittlung der Umsatzsteuer."

Quelle:
Microsoft® Encarta® Enzyklopädie Professional 2003 © 1993-2002 Microsoft Corporation. Alle Rechte vorbehalten.




Nach dem Umsatzsteuergesetz gilt:

§ 1 UStG - Steuerbare Umsätze


(1) Der Umsatzsteuer unterliegen die folgenden Umsätze:

1.
    die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Die Steuerbarkeit entfällt nicht, wenn der Umsatz auf Grund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung ausgeführt wird oder nach gesetzlicher Vorschrift als ausgeführt gilt;
2.
    (weggefallen)
3.
    (weggefallen)
4.
    die Einfuhr von Gegenständen im Inland oder in den österreichischen Gebieten Jungholz und Mittelberg (Einfuhrumsatzsteuer);
5.
    der innergemeinschaftliche Erwerb im Inland gegen Entgelt.

...



Quelle: http://umsatzsteuergesetz.biz/Umsatzsteuergesetz/1-UStG.htm



Viele Grüße
Josef

Bezug
        
Bezug
Definition für Umsatz: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 05:46 Fr 20.02.2015
Autor: Josef

Hallo,


"Umsatz
(engl. sales, turnover) Der Umsatz stellt den Wert der innerhalb eines Zeitraums an Kunden abgegebenen Lieferungen und Leistungen (Verkaufswert) dar.

Der Umsatz ist der mit Verkaufspreisen bewertete Absatzmenge (Gesamterlös).

Der Umsatz ist die Summe der in einer Periode verkauften Produkte und Dienstleistungen.

Der Umsatz ist der Ausdruck für die Summe der in einer Periode verkauften Produkte und Dienstleistungen."



Quelle: http://www.wirtschaftslexikon24.com/d/umsatz/umsatz.htm



Viele Grüße
Josef

Bezug
        
Bezug
Definition für Umsatz: Definition Umsatz
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 05:55 Fr 20.02.2015
Autor: Josef

Hallo,

>  benötigt wird von mir eine Definition für den Begriff
> "Umsatz". Zwar wird in etlichen Seiten darüber
> geschrieben, dass Umsatz und Erlös äquivalent sind,
> jedoch finde ich keine Definition, worin dieses definiert
> ist. Nur der Begriff des "Umsatzerlöses" wird im HGB
> erwähnt. Ist somit der Umsatz, bzw. Erlös eigentlich ein
> Umsatzerlös?



Beachte die Definitionen in der Betriebswirtschaftlehre und dem Steuerrecht:



1. Betriebswirtschaftlehre: Summe der in einer Periode verkauften, mit ihren jeweiligen Verkaufspreisen bewerteten Leistungen; auch als Erlös (v.a. im Rechnungswesen) bezeichnet.

Vgl. auch Absatz.

2. Umsatzsteuerrecht: Oberbegriff für Lieferungen und sonstige Leistungen, einschließlich unentgeltlicher Wertabgaben und Verbringungen. Nicht mit Umsatz dürfen verwechselt werden: Einfuhren, Erwerbe.



Quelle: http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/umsatz.html


Viele Grüße
Josef

Bezug
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