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Aufgabe | Rousseau´s Demokratie-Modell hat dazu beigetragen, dass sich in der Neuzeit zwei unterschiedliche demokratische Prinzipien entwickelt haben.
Bedenken Sie dass zwar die waimarer republik ebenso wie die BRD "parlamentarische demokratien" sind und nicht im sinne rousseaus als "direkte demokratien" verfasst wurden. dennoch gibt es beispiele in der waimarer republik und BRD für ansätze bzw. pol. einrichtungen, die zumindest partiell diesen grundgedanken rousseaus zu verwirklichen suchen.
nennen Sie solche Beispiele. |
Rousseau begründete die These, dass das Volk als der wahre Souverän an den pol. entscheidungsprozessen möglichst auf allen ebenen unmittelbar zu beteiligen sei.
Bei der Parlamentarischen Demokratie werden die wichtigsten Entscheidungen von einem aus freier Volkswahl hervorgegangenen Parlament getroffen.
In der Waimarer R. waren die Bürger per Volksentscheid/Volksbegehren an der gesetzgebung beteiligt und wählten den reichstag und die länderparlamente, die wiederum die mitglieder des reichsrates wählten.
In der BRD ist das volk indirekt an der gesetzgebung beteiligt, indem es vetreter in den landtag wählt. Landtag: - Gesetzgebung, Bestellung und kontrolle der regierung.
weiterhin hat das volk die möglichkeit, sofern ein sechstel der wahlberechtigten dies verlangt, den landtag aufzulösen und neue vertreter zu wählen und ebenfalls per volksabstimmung einfluss auf die gesetze und die Verfassung zu nehmen.
weiteres fällt mir dazu allerdings nicht ein.
ich bitte ganz dringend um ein paar vorschläge oder anmerkungen.
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(Antwort) fertig | Datum: | 21:50 Do 09.10.2008 | Autor: | rainerS |
Hallo!
> Rousseau´s Demokratie-Modell hat dazu beigetragen, dass
> sich in der Neuzeit zwei unterschiedliche demokratische
> Prinzipien entwickelt haben.
>
> Bedenken Sie dass zwar die waimarer republik ebenso wie die
> BRD "parlamentarische demokratien" sind und nicht im sinne
> rousseaus als "direkte demokratien" verfasst wurden.
> dennoch gibt es beispiele in der waimarer republik und BRD
> für ansätze bzw. pol. einrichtungen, die zumindest partiell
> diesen grundgedanken rousseaus zu verwirklichen suchen.
>
> nennen Sie solche Beispiele.
>
> Rousseau begründete die These, dass das Volk als der wahre
> Souverän an den pol. entscheidungsprozessen möglichst auf
> allen ebenen unmittelbar zu beteiligen sei.
>
> Bei der Parlamentarischen Demokratie werden die wichtigsten
> Entscheidungen von einem aus freier Volkswahl
> hervorgegangenen Parlament getroffen.
>
> In der Waimarer R. waren die Bürger per
> Volksentscheid/Volksbegehren an der gesetzgebung beteiligt
> und wählten den reichstag und die länderparlamente, die
> wiederum die mitglieder des reichsrates wählten.
>
>
> In der BRD ist das volk indirekt an der gesetzgebung
> beteiligt, indem es vetreter in den landtag wählt. Landtag:
> - Gesetzgebung, Bestellung und kontrolle der regierung.
> weiterhin hat das volk die möglichkeit, sofern ein
> sechstel der wahlberechtigten dies verlangt, den landtag
> aufzulösen und neue vertreter zu wählen und ebenfalls per
> volksabstimmung einfluss auf die gesetze und die Verfassung
> zu nehmen.
Das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden.
> weiteres fällt mir dazu allerdings nicht ein.
> ich bitte ganz dringend um ein paar vorschläge oder
> anmerkungen.
Überlege mal, wie der Reichspräsident in der Weimarer Verfassung gewählt wurde und welchen Einfluss er besaß!
Wie werden Bürgermeister gewählt? (Ist auch von Land zu Land verschieden)
Und dann vielleicht noch dieser Hinweis auf Art. 56 Abs. 6 der Hessischen Verfassung.
Viele Grüße
Rainer
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Weimar:
also
-der Reichspräsident wurde direkt vom Volk auf 7 jahre gewählt und besaß das recht zur Reichtagsauflösung
bei Gefährdung der öffentlichen Sicherheit hatte er das Recht den Ausnahmezustand zu verhängen und Notverordnungen zu erlassen.
-Zudem besaß die Bevökerung durch Volksbegehren und Volksentscheide die Möglichkeit, Gesetze direkt zu beschließen.
Bundesrepublik:
-Die Bundesregierung kann nur durch ein konstruktives Misstrauensvotum, also die Wahl eines neuen Kanzlers, gestürzt werden
weitere beispiele fallen mir dazu nicht ein.
bitte helft mir mit ein paar hinweisen oder vorschlägen weiter
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Status: |
(Antwort) fertig | Datum: | 15:37 Mi 05.11.2008 | Autor: | leduart |
Hallo
Nicht im Bund, aber in Laendern und Gemeinden gibt es das 'Volksbegehren" und den "Volksentscheid".
Gruss leduart
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