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Die Römische Republik: Korrektur
Status: (Frage) überfällig Status 
Datum: 08:48 Fr 11.03.2011
Autor: FranziskaMarie

Aufgabe
Erkläre, inwiefern es in der römischen Republik eine spezifische Entsprechung zwischen Verfassungsordnung und Gesellschaft gab.

Hallo Leute,
Wie ihr ja bereits gesehen habt, muss ich für die Schule obige Aufgabenstellung bearbeiten. Nun ja, das habe ich getan...Zunächst war ich recht zufrieden. Als ich es jedoch einer Person zur Beurteilung vorlegte, äußerte diese erhebliche Kritik. Jetzt bin ich doch ein wenig verunsichert und poste mein Geschriebenes an euch. Ich hoffe auf zahlreiche, kompetente Antworten, um die erbrachte Leistung besser einordnen zu können.

Los gehts:

Die Quelle „aus: Werner Ripper: Von den Anfängen bis zur Französischen Revolution, a.a.O. , S.56 ff. beschäftigt sich mit der Fragestellung, ob und wenn ja, inwiefern sich die römische Verfassungsordnung in der gesellschaftlichen Wirklichkeit wieder spiegelt. Auch Werner Ripper spricht, angelehnt an die Aussage des Polybios, von einer Verfassungsordnung mit aristokratischen, demokratischen und monarchischen Elementen.

Der Senat stelle die aristokratische Komponente dar. Die 300 Mitglieder standen auf unterschiedlicher hierarchiescher Stufe, hiernach richtete sich auch der politische Rang, den sie einnahmen. Gewählt wurden sie von den Zensoren. Das Zusammentreten  des Senats erfolgte auf Initiative der Magistrate, somit oblag ihm zwar keine direkte Einflussmöglichkeit auf politische Geschehnisse, jedoch fungierte er als kollektiver Entscheidungsträger.

Die Volksversammlung repräsentierte das demokratische Glied. Auch sie war an die Initiative der, ihr übergeordneten, Beamten gebunden. Somit war keine Volkssouveränität gewährleistet. Neben dem Prinzip der Timokratie galt das der Korporation, d.h. alle wahlberechtigten Personen waren Mitwirkende in Stimmkörpern, denen jeweils eine Stimme, losgelöst von sonstigen Kriterien, gebührte. Die Bürger empfanden ihr Gemeinwesen als Angelegenheit des Volkes. Dies zeigt die Akzeptanz des bestehenden Systems sowie die sich daraus ergebende selbstlose Hingabe eines Jeden.

Da hohe Beamte das sogenannte „Imperium“ besaßen, verfügten sie sowohl über den zivilen als auch über den militärischen Bereich. Sie waren nicht durch die Bürgerschaft kontrollier- oder absetzbar. Lediglich an das Interzessionsrecht eines gleich- oder höherrangigen Kollegen waren sie gebunden. An dieser Stelle lassen sich monarchische Strukturen erkennen.
In der Verfassung wurde jedem Bürger das passive Wahlrecht zugestanden. Allerdings war es fast nur den wohlhabenden Bürgern möglich Ehrenämter zu bekleiden, der Status dominierte letztendlich. Der Fakt das diese Standesgenossen privilegierten erklärt sich von selber.

Abschließend ist zu sagen, dass die Verfassungsordnung und die Gesellschaftsstruktur  nahezu kongruent zueinander sind. Lediglich wenige Merkmale entsprechen nicht dem Naturell ihrer Staatsform.

Bitte seid kritisch, schließlich will ich mich (Geschichte ist nicht so ganz mein Fach) ja verbessern!
Danke im Vorraus!
FranziskaMarie

        
Bezug
Die Römische Republik: Fälligkeit abgelaufen
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 09:20 Mo 14.03.2011
Autor: matux

$MATUXTEXT(ueberfaellige_frage)
Bezug
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