Eigentumsordnung im dt. Recht? < Jura < Geisteswiss. < Vorhilfe
|
Status: |
(Frage) beantwortet | Datum: | 16:28 So 06.01.2008 | Autor: | lukas89 |
Hallo,
ich bräuchte mal eure Hilfe in Bezug auf die Eigentumsordnung im deutschen Recht, im speziellen auf deren Inhalt und Grenzen.
Man findet sehr viel über Das Eigentum an sich - im speziellen auf die Eigentumsordnung jedoch nicht, evtl kann mir da jemand weiterhelfen. Die Grenzen sind mir eigentlich soweit klar, da diese durch den Art. 14 GG geregelt sind, den Inhalt der Eigentumsordnung kann ich mir jedoch nicht selbst erschließen, bzw habe ich dazu auch nichts gefunden im net.
Eigentumsordnung regelt wer über was verfügen darf.
Wie sieht das also speziell laut deutschen Recht aus?
Gruß
Lukas
Ich habe diese Frage in keinem Forum auf anderen Internetseiten gestellt.
|
|
|
|
Status: |
(Antwort) fertig | Datum: | 17:45 So 06.01.2008 | Autor: | Josef |
Hallo Lukas,
>
>
> ich bräuchte mal eure Hilfe in Bezug auf die
> Eigentumsordnung im deutschen Recht, im speziellen auf
> deren Inhalt und Grenzen.
>
> Man findet sehr viel über Das Eigentum an sich - im
> speziellen auf die Eigentumsordnung jedoch nicht, evtl kann
> mir da jemand weiterhelfen. Die Grenzen sind mir eigentlich
> soweit klar, da diese durch den Art. 14 GG geregelt sind,
> den Inhalt der Eigentumsordnung kann ich mir jedoch nicht
> selbst erschließen, bzw habe ich dazu auch nichts gefunden
> im net.
> Eigentumsordnung regelt wer über was verfügen darf.
> Wie sieht das also speziell laut deutschen Recht aus?
>
>
Die Eigentumsordnung gilt als ordnungspolitisches Element der sozialen Marktwirtschaft gem. GG. Vgl. Art. 14 und 15 GG. Ziel der Eigentumsordnung ist ein funktionierender Wettbewerb auf Anbieter- und Nachfrageseite.
Das Eigentum befindet sich im Spannungsverhältnis zwischen Individualinteresse und Gemeinwohl. Einerseits Eigentumsgarantie andererseits die Verpflichtung, das Eigentum auch zum Wohle der Allgemeinheit einzusetzen, wobei auch Einwirkungen hinzunehmen sind.
Weiterhin ist eine Sozialisierung des Eigentums möglich, d.h. eine Überführung in Gemeindeeigentum oder eine andere Form der Gemeinwirtschaft.
Viele Grüße
Josef
|
|
|
|
|
Status: |
(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 16:53 Sa 12.01.2008 | Autor: | Gaspar |
Hallo,
zur Zeit haben wir in der öffentlichen Diskussion bzw. Wahrnehmung den großen Knatsch zwischen RWE und dem BUND. Zuletzt wurden die Leute ja dort von der sogenannten 'Obstwiese' durch die Polizei weggetragen.
Hier kann man ja das was der Josef beschrieben hat in praktischer Weise angewandt sich einmal anschauen.
Die Gerichtsurteile oder deren Zusammenfassung geben einen guten Überblick. Auch auf den Internetseiten der Umweltschutzgruppe kann man mal vorbeischauen.
Grüße
Gaspar
|
|
|
|