matheraum.de
Raum für Mathematik
Offene Informations- und Nachhilfegemeinschaft

Für Schüler, Studenten, Lehrer, Mathematik-Interessierte.
Hallo Gast!einloggen | registrieren ]
Startseite · Forum · Wissen · Kurse · Mitglieder · Team · Impressum
Forenbaum
^ Forenbaum
Status Mathe
  Status Schulmathe
    Status Primarstufe
    Status Mathe Klassen 5-7
    Status Mathe Klassen 8-10
    Status Oberstufenmathe
    Status Mathe-Wettbewerbe
    Status Sonstiges
  Status Hochschulmathe
    Status Uni-Analysis
    Status Uni-Lin. Algebra
    Status Algebra+Zahlentheo.
    Status Diskrete Mathematik
    Status Fachdidaktik
    Status Finanz+Versicherung
    Status Logik+Mengenlehre
    Status Numerik
    Status Uni-Stochastik
    Status Topologie+Geometrie
    Status Uni-Sonstiges
  Status Mathe-Vorkurse
    Status Organisatorisches
    Status Schule
    Status Universität
  Status Mathe-Software
    Status Derive
    Status DynaGeo
    Status FunkyPlot
    Status GeoGebra
    Status LaTeX
    Status Maple
    Status MathCad
    Status Mathematica
    Status Matlab
    Status Maxima
    Status MuPad
    Status Taschenrechner

Gezeigt werden alle Foren bis zur Tiefe 2

Navigation
 Startseite...
 Neuerdings beta neu
 Forum...
 vorwissen...
 vorkurse...
 Werkzeuge...
 Nachhilfevermittlung beta...
 Online-Spiele beta
 Suchen
 Verein...
 Impressum
Das Projekt
Server und Internetanbindung werden durch Spenden finanziert.
Organisiert wird das Projekt von unserem Koordinatorenteam.
Hunderte Mitglieder helfen ehrenamtlich in unseren moderierten Foren.
Anbieter der Seite ist der gemeinnützige Verein "Vorhilfe.de e.V.".
Partnerseiten
Dt. Schulen im Ausland: Mathe-Seiten:Weitere Fächer:

Open Source FunktionenplotterFunkyPlot: Kostenloser und quelloffener Funktionenplotter für Linux und andere Betriebssysteme
StartseiteMatheForenJuraEinverständnis/Einwilligung
Foren für weitere Schulfächer findest Du auf www.vorhilfe.de z.B. Geschichte • Erdkunde • Sozialwissenschaften • Politik/Wirtschaft
Forum "Jura" - Einverständnis/Einwilligung
Einverständnis/Einwilligung < Jura < Geisteswiss. < Vorhilfe
Ansicht: [ geschachtelt ] | ^ Forum "Jura"  | ^^ Alle Foren  | ^ Forenbaum  | Materialien

Einverständnis/Einwilligung: Unterschiede/Definition
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 21:58 So 08.01.2012
Autor: bliblub

Hallo liebe Gemeinde,

nachdem ich dank der Mathevorhilfe vor Jahren hier mein Abitur bestanden hab . Danke nochmal dafür melde ich mich un zurück mit einer Frage aus dem Strafrecht.

Es gibt einen rechtlichen Unterschied zwischen einem Einverständnis und einer Einwilligung. Wo liegt dieser und wo ist überhaupt der Unterschied. Das einzige was ich sicher weiß:

Ein Einverständnis liegt schon beim Tatbestand vor.

Eine Einwilligung liegt erst bei Rechtfertigungsgründen vor.

Danke schonmal Vorab für jede Antwort.

        
Bezug
Einverständnis/Einwilligung: (Nur) ein Link
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 23:03 So 08.01.2012
Autor: barsch

Hallo,

> Hallo liebe Gemeinde,
>  
> nachdem ich dank der Mathevorhilfe vor Jahren hier mein
> Abitur bestanden hab . Danke nochmal dafür melde ich mich
> un zurück mit einer Frage aus dem Strafrecht.


> Es gibt einen rechtlichen Unterschied zwischen einem
> Einverständnis und einer Einwilligung. Wo liegt dieser und
> wo ist überhaupt der Unterschied. Das einzige was ich
> sicher weiß:
>  
> Ein Einverständnis liegt schon beim Tatbestand vor.
>
> Eine Einwilligung liegt erst bei Rechtfertigungsgründen
> vor.
>  
> Danke schonmal Vorab für jede Antwort.

sicher hast du schon gegoogelt oder so. Da ich nicht vom Fach bin, kann ich dir nur einen []Link geben. In diesem PDF (von http://www.strafrecht-online.org) werden die von dir genannten Schlagworte kurz erläutert. Vielleicht hilft dir das!? Ich belasse die Frage aber trotzdem mal auf "unbeantwortet", um auf weitere nützliche(re) Hilfestellungen zu hoffen.

Gruß
barsch


Bezug
        
Bezug
Einverständnis/Einwilligung: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 09:35 Mo 09.01.2012
Autor: Josef

Hallo,

>  
> Es gibt einen rechtlichen Unterschied zwischen einem
> Einverständnis und einer Einwilligung. Wo liegt dieser und
> wo ist überhaupt der Unterschied.


Einverständnis:
"Im Strafrecht versteht man unter einem Einverständnis den zustimmenden Willen des Betroffenen, mit der Folge, dass bei Straftaten, die ein Handeln gegen oder ohne den Willen des Betroffenen voraussetzen (z.B. Diebstahl oder Hausfriedensbruch), der Tatbestand nicht erfüllt ist. "



Einwilligung:
"Bei einer Einwilligung handelt es sich um die im Voraus erteilte Zustimmung zur Vornahme eines Rechtsgeschäfts."



Quelle: Wörterbuch der Rechtsbegriffe; Tandem-Verlag



Viele Grüße
Josef

Bezug
Ansicht: [ geschachtelt ] | ^ Forum "Jura"  | ^^ Alle Foren  | ^ Forenbaum  | Materialien


^ Seitenanfang ^
www.matheraum.de
[ Startseite | Forum | Wissen | Kurse | Mitglieder | Team | Impressum ]