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Europäische Union: Instituionen
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 18:01 Do 15.05.2008
Autor: luke121

Hallo,
ich habe ein kleine/große Verständnisproblem in Bezug auf die EU.
Überral lese ich, dass die EU in drei Säulen aufgeteilt ist (1. EG, 2. GASP, 3. PJZS) und dann gibt ja noch das Parlament, die Kommission und den Ministerrat. Wie hängen die mit den Säulen zusammen ? Sind die Institutionen für alle drei Bereiche zuständig und nur bei der ersten Säule können die Beschlüsse verbindliche Gesetze nach sich ziehen ? oder wie...

Danke schon einmal im vorraus :-)

        
Bezug
Europäische Union: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 19:47 Do 15.05.2008
Autor: Analytiker

Moin Luke,

> Überral lese ich, dass die EU in drei Säulen aufgeteilt
> ist (1. EG, 2. GASP, 3. PJZS) und dann gibt ja noch das
> Parlament, die Kommission und den Ministerrat. Wie hängen
> die mit den Säulen zusammen ? Sind die Institutionen für
> alle drei Bereiche zuständig und nur bei der ersten Säule
> können die Beschlüsse verbindliche Gesetze nach sich ziehen ?

Mensch, da ist ne ganze Menge durcheinander gekommen ;-)! Macht aber nix. Bevort ich lange erkläre, schau dir einfach erst einmal []diese und []diese Seite an. Wenn dann noch Fragen offen sein sollte, melde dich bitte nochmal, um ins Detail mit uns zu gehen...

Liebe Grüße
Analytiker
[lehrer]

Bezug
        
Bezug
Europäische Union: Mitteilung
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 20:17 Fr 16.05.2008
Autor: Quaeck

Hi luke121!
Also die 2.Säule der EU, die ja bekanntlich supranational organisiert ist, enthält verschiedene Politikbereiche, wie z.B. die Wirtschafts- und Währungspolitik. Alle Staaten der EU müssen hierbei z.B. die Gesetze, die im Bereich der Wirtschafts-und Währungspolitik von der Kommissions vorgeschlagen und dem Ministerrat und dem Parlament beschlossen werden, in ein nationales Gesetz umwandeln (Bundesregierung macht einen Vorscglag für das neue Bundesgesetz, der Bundestag und Bundesrat verabschieden es, Landesregierungen schlagen das Landesgesetz vor und die Landtage verabschieden das Landesgesetz), da sie ihre Souveränität in diesem Politikbereich auf die EU übertragen haben.
In den anderen intergouvernementalen (zwischen Regierungen statt findene Zusammenarbeit) Politikbereiche (Säulen) muss  bei allgemeinen Maßnahmen, wie z.B. bei der Gesetzgebung ein Konsens zwischen den verschiedenen Mitgliedsstaaten hergestellt werden.

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