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Factoring: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 13:28 Sa 16.06.2007
Autor: souli

Aufgabe
Factoring ist eine Finanzdienstleistung, die der kurzfristigen Umsatzfinanzierung dient. Der Factor erwirbt die Forderungen des Factoring-Kunden gegen dessen Abnehmer (Debitor) und zieht sie ein. Als Gegenleistung für die Abtretung der Forderungen leistet der Factor an den Factoring-Kunden umgehend eine Zahlung, die sich an der Höhe der Forderung orientiert.

Ich wollt nur kurz eine Rückmeldung ob ich das Prinzip das hinter Factoring besteht so verstanden habe.

1)Also ich als Firma XY verkaufe Heizungen. Ich schließe einen Vertag mit einer Factor-Geber (in der Regel Tochtergesellschaft einer Bank). Damit werde ich zum Factoring-Nehmer.

2) Jetzt kommt der Kunde 123 der benötigt 100 Heizungen im Wert von 5 Millionen Euro. Mit ihm schließe ich einen Kaufvertrag ab und liefere ihm die Ware.

3)Ich trete die Forderung an den Factor-Geber ab. Er überweist mir 4.5 Millionen Euro sofort auf mein Konto.

4)Der Kunde 123 ist darauf hin angewiesen den Betrag von 5 Millionen Euro an meinen Factor-Geber zu überweisen.

5) Die 10% des Kaufpreises behält der Factor-Geber ein zur Sicherheit, sollte Mängel, Skonto ect. auftreten.

6) Diese 10% werden dann abzüglich Skonto ect. dann nach einer gewissen Frist mir aufs Konto überwiesen.

7) Die Kosten die ich dem Factor-Geber zu zahlen hab richten sich dann nach Zinssatz(auf die 5 Millionen) und Gebühren zusammen.

Meine Vorteile:

1)Liquiditätsgewinn: Ich kann mit den gleich erhaltenen 4.5 Millionen gleich wirtschaften.Die Eigenkapitalquote stellt sich positiver dar.

2) Liqiditätsprüfung des Kunden erfolgt durch den Factor-Geber

3)Absicherung gegen Insolvenz den Käufers: Der Factorgeber ist dann in der Verpflichtung die Gelder im eigenen Interesse einzutreiben.


Stimmt das so?? Verbesserungsvorschläge und Berichtigungen sind gerne willkommen!!

Vielen Dank im voraus.

Mfg souli


        
Bezug
Factoring: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 13:54 Sa 16.06.2007
Autor: Analytiker

Hi souli,

> Factoring ist eine Finanzdienstleistung, die der kurzfristigen Umsatzfinanzierung dient.

-> insbesondere bei Umlaufvermögen!

> Der Factor erwirbt die Forderungen des Factoring-Kunden gegen dessen Abnehmer
> (Debitor) und zieht sie ein. Als Gegenleistung für die Abtretung der Forderungen leistet der
> Factor an den Factoring-Kunden umgehend eine Zahlung, die sich an der Höhe der Forderung
> orientiert.

[ok]

> 1)Also ich als Firma XY verkaufe Heizungen. Ich schließe
> einen Vertag mit einer Factor-Geber (in der Regel
> Tochtergesellschaft einer Bank). Damit werde ich zum
> Factoring-Nehmer.

Nennt sich dann Factorinvertrag.

> 2) Jetzt kommt der Kunde 123 der benötigt 100 Heizungen im
> Wert von 5 Millionen Euro. Mit ihm schließe ich einen
> Kaufvertrag ab und liefere ihm die Ware.

[ok]
  

> 3)Ich trete die Forderung an den Factor-Geber ab. Er
> überweist mir 4.5 Millionen Euro sofort auf mein Konto.

Nennt sich dann Forderungsabtrennung. Wichtig: Der Factorgeber muss eine Rechnungskopie erhalten.

> 4)Der Kunde 123 ist darauf hin angewiesen den Betrag von 5
> Millionen Euro an meinen Factor-Geber zu überweisen.

i.d.R. wird dies nur bei zweifelhaften oder risikoreichen Forderungen gemacht, sonst würde das kein Unternehmen machen... (bzw. falls der Arbeitsaufwand für die Forderung in keinem ökonomischen Verhältnis zum Outout steht!)

> 5) Die 10% des Kaufpreises behält der Factor-Geber ein zur
> Sicherheit, sollte Mängel, Skonto ect. auftreten.

i.d.R. erhält der Factor einen Vorschuss auf die Forderung und Gutschrift abzüglich der Factoringgebühren.

> 6) Diese 10% werden dann abzüglich Skonto ect. dann nach
> einer gewissen Frist mir aufs Konto überwiesen.
>  
> 7) Die Kosten die ich dem Factor-Geber zu zahlen hab
> richten sich dann nach Zinssatz(auf die 5 Millionen) und
> Gebühren zusammen.

[ok] ja, kann man so sagen!

> Meine Vorteile:

  

> 1)Liquiditätsgewinn: Ich kann mit den gleich erhaltenen 4.5
> Millionen gleich wirtschaften.Die Eigenkapitalquote stellt
> sich positiver dar.

[ok]

> 2) Liqiditätsprüfung des Kunden erfolgt durch den
> Factor-Geber

[ok]

> 3)Absicherung gegen Insolvenz den Käufers: Der Factorgeber
> ist dann in der Verpflichtung die Gelder im eigenen
> Interesse einzutreiben.

[ok] nennt man auch Delkrederefunktion des Factorgebers. Also die Übernahme des Risikos.

weitere Vorteilen wären, das der Factor die Kundenbuchhaltung, Terminüberwachung, Mahnwesen des Forderungseinzuges und der Überweisung übernimmt.

Liebe Grüße
Analytiker
[lehrer]


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