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Fall: Lösung
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 18:36 Fr 20.06.2008
Autor: Timmi

Aufgabe
V ist Fahrradhändler, der K eines Fahrrad für 500 € verkauft. K soll
das Rad am 7.1. bekommen, da noch etwas an der Bremse gemacht werden
muss. K weist ausdrücklich darauf hin, dass er am 8.1. zu einer Fahrt aufbricht
und dort das Rad benötigt. Als K das Rad abholen will, ist es noch nicht fertig. V
ist nicht dazu gekommen. K soll in etwa 3 Tagen wieder vorbeikommen. K kauft
sich am gleichen Tag bei einem anderen Händler ein gleichwertiges Rad für 750
€.
1) Kann K von V Schadenersatz verlangen?

Hey!
Mir fallen 2 Lösungen ein.
Einmal könnte man von einem absoluten Fixgeschäft ausgehen, wonach die Nacherfüllung die in der Übergabe am
8.1 besteht nicht mehr möglich ist und K nach 280I,III+ 283BGB
Schadensersatz zusteht.
Geht man aber von einem relativen Geschäft aus, so mangelt es nach 280I;III;281 BGB an der Nachfrist und es ist allenfals ein Rücktritt nach 346BGB.

Welcher Weg ist wohl der richtige oder bessere?

Danke schon mal.

Gruß Timmi

        
Bezug
Fall: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 19:23 Fr 20.06.2008
Autor: Analytiker

Hi Timmi,

> V ist Fahrradhändler, der K eines Fahrrad für 500 €
> verkauft. K soll
>  das Rad am 7.1. bekommen, da noch etwas an der Bremse
> gemacht werden
>  muss. K weist ausdrücklich darauf hin, dass er am 8.1. zu
> einer Fahrt aufbricht
>  und dort das Rad benötigt. Als K das Rad abholen will, ist
> es noch nicht fertig. V
>  ist nicht dazu gekommen. K soll in etwa 3 Tagen wieder
> vorbeikommen. K kauft
>  sich am gleichen Tag bei einem anderen Händler ein
> gleichwertiges Rad für 750 €.
> 1) Kann K von V Schadenersatz verlangen?

Also mir ist der Fall echt "schwammig" formuliert. Ist der exakt so vom Dozenten, oder hast du das "mal so" übertragen...? ;-)

> Einmal könnte man von einem absoluten Fixgeschäft
> ausgehen, wonach die Nacherfüllung die in der Übergabe am
> 8.1 besteht nicht mehr möglich ist und K nach 280I,III+
> 283BGB Schadensersatz zusteht.
>  Geht man aber von einem relativen Geschäft aus, so mangelt
> es nach 280I;III;281 BGB an der Nachfrist und es ist
> allenfals ein Rücktritt nach 346BGB.
>  
> Welcher Weg ist wohl der richtige oder bessere?

Es kommt hier m.M. nach auf den exakten Wortlauf drauf an, für welchen Weg du dich entscheiden musst. Du hast richtig erkannt, das es einmal ein relatives, und einmal ein absolutes (Fixgeschäft) sein könnte. Das ok soweit. Nun stellt sich die Frage, was mit "K soll das Rad am 7.1. bekommen" gemeint ist. Ist das im Vertrag explizites Leistungsdatum, oder meint der V dann fertig zu sein, ohne feste Absprache. Dies lenkt deine Entscheidung in die besagte Richtung...

Liebe Grüße
Analytiker
[lehrer]


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