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(Frage) beantwortet | Datum: | 12:54 Sa 16.06.2007 | Autor: | souli |
Aufgabe | Hallo zusammen.
Und zwar bereite mich gerade auf die Abschlussprüfung vor und habe mich mit der Finanzierung von Aktiengesellschaften herumgeplagt und habe dazu ein paar Fragen. |
Eigenfinanzierung bei einer bestehenden AG:
A)Kapitalerhöhnung gegen Einlagen
Hier erfolgt die Beschaffung liquider Mittel durch die Ausgabe von jungen Aktien. Hier spricht man von der ordentlichen Kapitalerhöhung. Der Zufluss von Geldern erfolgt in liquiden Mitteln. Auf den Bilanzposten Grundkapital (Gez. Kapital) kommt die Summe aus dem Nennwert und der Agio (die Differenz aus Nennwert und Ausgabekurs) in Kapitalrücklagen. Diesem Zufluss stehen die Ausgaben der Emissionsaufwendungen gegenüber, so dass die AG einen Nettozufluss in Höhe der Differenz hat.
So meine Fragen:
1) Der Nennwert einer Aktie ist doch in der Satzung vorgegeben oder? Daher er muss gleich sein wie der Nennwert der alten Aktien?
2) Im Bezug auf die Finanzierung eines z.B Bauvorhaben kann dann auf das Grundkapital zurückgegriffen werden? Ist das so richtig?
3) Werden die Emissionsaufwendungen von dem Gesamtbetrag abgezogen oder nur vom Grundkapital?
B) Genehmigtes Kapital
Es bedeutet einen künftigen, begrenzten Mittelzufluss durch Ausgabe neuer Aktien. Die Kapitalerhöhung darf 50% des bisherigen Grundkapitals nicht übersteigen und muss innerhalb von 5 Jahren erfolgen.
Frage:
1) Also der Unterschied zur Kapitalerhöhung durch Einlagen ist das diese Kapitalerhöhung auf einem längeren Zeitraum geschieht. Ist dann der Kauf (bzw. Preis) so einer Aktie einzig und allein durch den Börsenkurs bestimmt. (Nennwert bleibt gleich + Agio)??
C)Offene Selbstfinanzierung der AG durch Bildung von Gewinnrücklagen
(keine Frage aber Info für andere)
Gewinnrücklagen werden durch den Jahresübschuss bebildet. Da Teile des Gewinnes einbehalten werden und damit nicht sofort an die Gesellschafter ausgeschüttet werden, ergibt sich hier ein Finanzierungseffekt in Form einer Selbstfinanzierung.
Schema:
Jahresüberschuss
-Verlustvortrag
= [mm] [i]\overline{korrigierter Jü}[/i]
[/mm]
-5% in gesetzliche Rücklagen ( so lange bis die gesetzl. Rückl. Wie 10% des gez.Kapital erreicht wird)
= [mm] \overline{[i]verbleibender JÜ[/i]}
[/mm]
-max. 50% in andere Gewinnrücklagen
+Gewinnvortrag
= [mm] \overline{[i]Bilanzgewinn[/i]}
[/mm]
-Dividende
[mm] =\overline{[i]neuer Gewinnvortrag[/i]}
[/mm]
D) Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
Die bisherigen Aktionäre erhalten ohne Gegenleistung im Rahmen des vorgegebenen Bezugsrechtes, Gratisaktien. Die Erhöhung des Grundkapitals erfolgt durch eine entsprechende Auflösung von Rücklagen und eine entsprechende Umbuchung innerhalb der Eigenkapitalkonten.
Soll Haben
Kapitalrücklagen x
Gewinnrücklagen x
Grundkapital x
Durch die obigen Umbuchungen wird aus dem variablen Eigenkapital fixes Grundkapital. Die Höhe des gesamten EK bleibt unberührt. Lediglich der Charakter hat sich verändert, woraus für die Aktionäre später durchaus ein zusätzlicher Vermögensvorteil entspringen kann, z.B. höhere Dividenden.
Frage:
1) Kann mir hier jemand den Sinn nochmals erklären??
Es gibt zwar noch weitere Kapitalerhöhungsmaßnahmen aber die wären zu speziell und werden an der Prüfung nicht gefragt. (Hoffentlich J
Vielen Dank im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
souli
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Hi souli,
> 1) Der Nennwert einer Aktie ist doch in der Satzung
> vorgegeben oder? Daher er muss gleich sein wie der Nennwert
> der alten Aktien?
Ja, ist er. Und auch auf jeder Aktie abgedruckt. Da das Prinzip gilt: "Keine Aktie darf unter pari (also Nennwert) ausgegeben werden. Dies ist eine Sicherungsmaßnahme. Der Nennwert einer alten Aktie und einer neuen ist somit gleich.
> 2) Im Bezug auf die Finanzierung eines z.B Bauvorhaben
> kann dann auf das Grundkapital zurückgegriffen werden? Ist
> das so richtig?
Das Grundkapital ist der Teil des Eigenkapitals, der sich aus der Summe der Nennwerte aller Aktien ergibt. Dies kann natürlich auch zur Finanzierung genutzt werden. Dafür werden Aktien ja ausgegeben. Um die Finanzierungslage der AG zu verbessern.
> 3) Werden die Emissionsaufwendungen von dem Gesamtbetrag
> abgezogen oder nur vom Grundkapital?
Die Emissionsaufwendungen werdn vom Grundkapital abgezogen. Das macht ja auch insofern Sinn, da diese Aufwendungen das nicht mit der Emission verbundene Kapital belasten. Prinzip der Aufwandsverursachung.
> Frage:
> 1) Also der Unterschied zur Kapitalerhöhung durch Einlagen
> ist das diese Kapitalerhöhung auf einem längeren Zeitraum
> geschieht.
Ja, zumindest mittelfristig (5 Jahre).
> Ist dann der Kauf (bzw. Preis) so einer Aktie
> einzig und allein durch den Börsenkurs bestimmt. (Nennwert
> bleibt gleich + Agio)??
Ja, denn der Börsenkurs (Nennwert + Agio) gibt den "Preis" am Aktienmarkt an. Natürlich gibt es noch nicht-monetäre Gründe zum Kauf von Aktien, aber das spielt ja bei deiner Fragestellung keine weitere Rolle. (z.B. Kauf von Aktien der Mitbewerber, umd dort einwirken zu können etc.)
> Gewinnrücklagen werden durch den Jahresübschuss bebildet.
> Da Teile des Gewinnes einbehalten werden und damit nicht
> sofort an die Gesellschafter ausgeschüttet werden, ergibt
> sich hier ein Finanzierungseffekt in Form einer Selbstfinanzierung.
Nennt man auch Theasaurierungeffekte... (Einbehaltung von Gewinnen)
> Schema:
> Jahresüberschuss
> -Verlustvortrag
> = [mm][i]\overline{korrigierter Jü}[/i][/mm]
> -5% in gesetzliche Rücklagen ( so lange bis die gesetzl.
> Rückl. Wie 10% des gez.Kapital erreicht wird)
> = [mm]\overline{[i]verbleibender JÜ[/i]}[/mm]
> -max. 50% in andere Gewinnrücklagen
> +Gewinnvortrag
> = [mm]\overline{[i]Bilanzgewinn[/i]}[/mm]
> -Dividende
> [mm]=\overline{[i]neuer Gewinnvortrag[/i]}[/mm]
-> Ja, sieht gut aus soweit *g*...
> Die bisherigen Aktionäre erhalten ohne Gegenleistung im
> Rahmen des vorgegebenen Bezugsrechtes, Gratisaktien. Die
> Erhöhung des Grundkapitals erfolgt durch eine entsprechende
> Auflösung von Rücklagen und eine entsprechende Umbuchung
> innerhalb der Eigenkapitalkonten.
>
>
> Soll Haben
> Kapitalrücklagen x
> Gewinnrücklagen x
> Grundkapital x
Kann man hier schelcht darstellen, ist über T-Konten wesentlich zugänglicher...
> Durch die obigen Umbuchungen wird aus dem variablen
> Eigenkapital fixes Grundkapital. Die Höhe des gesamten EK
> bleibt unberührt. Lediglich der Charakter hat sich
> verändert, woraus für die Aktionäre später durchaus ein
> zusätzlicher Vermögensvorteil entspringen kann, z.B. höhere
> Dividenden.
> Frage:
> 1) Kann mir hier jemand den Sinn nochmals erklären??
Den Sinn von was? Von der unter D) gemachten Aussage? Du musst dir vorstellen, das nicht nur die Quantität des in der Bilanz stehenden Eigenkapitals relevant für die Aktionäre ist, sondern auch dessen Zusammensetzung. Wie du schon selbst sagst, kann sich später ein Vorteil für diese sich daraus bilden. Warum? Naja, wenn der Aktienkurs steigt (und somit die Dividende), dann kann aufgrund der veränderten Eigenkapitalstruktur (die immernoch quantitativ gleich ist) der einzelne Aktionäre mehr Dividenden erhalten (ausgehen von einer gelichgebliebenen Thesaurierungspolitik), da er nun quantitativ mher Aktien hält...
Ich hoffe es ist alles klar?
Liebe Grüße
Analytiker
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