Gefrierpunktserniedrigung < physikalische Chemie < Chemie < Naturwiss. < Vorhilfe
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Hallo zusammen!
In einem Praktikumsversuch soll eine unbekannte Substanz bestimmt werden indem man die Gefrierpunktserniedrigung misst die sich ergibt wenn man zum reinen lösemittel die Substanz hinzugibt. Das haben wir gemacht und einen Wert von [mm] 158,16\pm8,33 [/mm] g/mol erhalten. Laut Praktikumsskript wäre deshlab Biphenyl ( M= 154,21 g/mol) oder Menthol (M= 156,27 g/mol) möglich. Ich habe im Protokoll dies geschrieben. Nun will mein Assistent dass ich angebe um welche Substanz es sich ahndelt und warum ich die andere ausschließe. Nur wie soll ich das begründen? Gefrierpunktserniedrigung ist ja eine kolligative Eigenschaft, beide sollten also gleich erniedrigen und aufgrund des Fehlers kann ich weder biphenyl noch MEnthol eindeutig bestimmen.
Im Skript sind auch noch die Werte für die Schmelzpunkte reines Biphenyls ( = 70°V.) und reines Menthol ( (= 33°C.) angegeben. KAnn das damit zusammenhängen????
Vielen Dank für Eure Tipps, ich bin mit meinem Latein am Ende!!!!
breitmaulfrosch85
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Status: |
(Antwort) fertig | Datum: | 22:04 Mo 25.01.2010 | Autor: | ONeill |
Hi!
Mit welchem Lösemittel habt ihr gearbeitet?
Also der Geruch von Menthol ist eigentlich sehr eindeutig und kräftig, wenn ihr damit gearbeitet habt, dann hättest Du das wohl riechen müssen.
Über den Schmelzpunkt wüsste ich jetzt nicht wie man die beidne unterscheiden kann, zumindest wenn ihr den nicht noch extra bestimmt habt.
Gruß Chris
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