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Gewinn nach Steuerrecht: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 13:12 Fr 05.12.2008
Autor: hasso

Hallo,

Ich verstehe nicht so ganz weshalb ein Höherer Steuerrechtliche Gewinn sich aus den HK 2 ergibt, obwohl da mehr kosten auftauchen.

Wenn man einen Höheren  Steuerrechtlichen Gewinn erziehlen möchte, man die HK 2 nimmt nach Steuerrecht nimmt.


+ MEK = Material Einzel Kosten
+ MGK = Material Gemein Kosten
+ FEK = Fertigungseinzel Kosten
+ FGK = FertigungsGemein Kosten
+ SEK = Sonder Einzel Kosten

= HK1 („Mindest HK)



Bilanzierungswahlrecht
+ VwGK = Verwaltungsgemeinkosten = HK 2

Das heisst desto mehr kosten man aufnimmt, kann man die irgendwie von den Steuern absetzen..aber wie das funktioniert versteh ich nicht..

Das ist ja auch der Grund weshalb Selbstständige immer die Rechnung mitnehmen wenn sie bsp. was essen gehen.


Ich geh davon aus desto weniger Kosten desto höher der Gewinn.



Danke..
Gruß hasso

        
Bezug
Gewinn nach Steuerrecht: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 13:56 Fr 05.12.2008
Autor: Josef

Hallo hasso,

Gewinn nach dem Einkommensteuergesetz ist:


§ 4 Gewinnbegriff im Allgemeinen

(1) 1Gewinn ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres und dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres, vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen.2Entnahmen sind alle Wirtschaftsgüter (Barentnahmen, Waren, Erzeugnisse, Nutzungen und Leistungen), die der Steuerpflichtige dem Betrieb für sich, für seinen Haushalt oder für andere betriebsfremde Zwecke im Laufe des Wirtschaftsjahres entnommen hat.


(3) 1Steuerpflichtige, die nicht auf Grund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen, und die auch keine Bücher führen und keine Abschlüsse machen, können als Gewinn den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ansetzen.


(4) Betriebsausgaben sind die Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind.


(5) 1Die folgenden Betriebsausgaben dürfen den Gewinn nicht mindern:

1.
    Aufwendungen für Geschenke an Personen, die nicht Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen sind.2Satz 1 gilt nicht, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der dem Empfänger im Wirtschaftsjahr zugewendeten Gegenstände insgesamt 35 Euro nicht übersteigen;
2.
    Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass, soweit sie 70 Prozent der Aufwendungen übersteigen, die nach der allgemeinen Verkehrsauffassung als angemessen anzusehen und deren Höhe und betriebliche Veranlassung nachgewiesen sind.2Zum Nachweis der Höhe und der betrieblichen Veranlassung der Aufwendungen hat der Steuerpflichtige schriftlich die folgenden Angaben zu machen: Ort, Tag, Teilnehmer und Anlass der Bewirtung sowie Höhe der Aufwendungen.3Hat die Bewirtung in einer Gaststätte stattgefunden, so genügen Angaben zu dem Anlass und den Teilnehmern der Bewirtung; die Rechnung über die Bewirtung ist beizufügen;


[]Einkommensteurgesetz


Viele Grüße
Josef

Bezug
                
Bezug
Gewinn nach Steuerrecht: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 14:14 Fr 05.12.2008
Autor: hasso

Hallo Josef,

das beantwortet nicht so ganz meine Frage. Und zwar will ich nur wissen wie durch mehr entstehenden Kosten ein Höhrer Steuerrechtliche Gewinn entsteht.
´

trozdem danke
gruß hasso

Bezug
                        
Bezug
Gewinn nach Steuerrecht: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 14:20 Fr 05.12.2008
Autor: Analytiker

Moin hasso,

man muss hier genau auf die Wortwahl achten ;-)!

> das beantwortet nicht so ganz meine Frage. Und zwar will
> ich nur wissen wie durch mehr entstehenden Kosten ein
> Höhrer Steuerrechtliche Gewinn entsteht.

Durch vermehrte Kosten entsteht ein geringerer zu versteuernder Gewinn, welches dann die Folge hat das man weniger Steuern zahlt. Dieses wiederum kann man als "Gewinn" betiteln", den man hat wenn man sonst ohne die zusätzlichen Kosten (hier HK2) seinen Gewinn versteuert hätte... Alles klar? ^^

Liebe Grüße
Analytiker
[lehrer]

Bezug
                                
Bezug
Gewinn nach Steuerrecht: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 14:35 Fr 05.12.2008
Autor: hasso

Hallo Analytiker,

>  
> man muss hier genau auf die Wortwahl achten ;-)!

oki


>Durch vermehrte Kosten entsteht ein geringerer zu

> versteuernder Gewinn.

Das sagt mir auch jeder ist auch richtig :-)..aber wieso ich wills verstehen deswegen frag ich..

Beispielsweise:

1000 € Umsatz
700 € Kosten (Hohe kosten)
___________
300 € Gewinn -> der wird dann versteuert.


Aber wenn ich doch weniger Kosten habe dann hab ich dafür einen Höheren Gewinn der wird dann auch versteuert aber die letztenendlich bleibt doch der Gewinn trozdem höher.

Ich mein..wenn das so der Fall sein sollte weshalb versuchen dann Unternehmen kosten einzu sparen wenn das doch von ihr Vorteil sein kann, das man weniger versteuern muss.

..Was mir grad auffält weshalb soll man den Gewinn noch versteuern man zahlt doch schon genug steuern ^^

gruß hasso



Bezug
                                        
Bezug
Gewinn nach Steuerrecht: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 15:25 Fr 05.12.2008
Autor: Josef

Hallo hasso,


>
>
> >Durch vermehrte Kosten entsteht ein geringerer zu
> > versteuernder Gewinn.

[ok]

>  
> Das sagt mir auch jeder ist auch richtig :-)..aber wieso
> ich wills verstehen deswegen frag ich..
>  
> Beispielsweise:
>  
> 1000 € Umsatz
> 700 € Kosten (Hohe kosten)
>  ___________
>  300 € Gewinn -> der wird dann versteuert.


[ok]

>  
>
> Aber wenn ich doch weniger Kosten habe dann hab ich dafür
> einen Höheren Gewinn der wird dann auch versteuert aber die
> letztenendlich bleibt doch der Gewinn trozdem höher.
>  


[ok]


Andererseits muss ich dann aber auch mehr Steuern zahlen.



> Ich mein..wenn das so der Fall sein sollte weshalb
> versuchen dann Unternehmen kosten einzu sparen wenn das
> doch von ihr Vorteil sein kann, das man weniger versteuern
> muss.
>  

Gewinn ist die Zunahme des Eigenkapitals aus Unternehmenstätigkeit innerhalb einer Periode. Ursächlich für das Entstehen von Gewinn sind Erträge und Aufwendungen als Beiträge zum Periodenerfolg (Gewinn oder Verlust). Der Unternehmer ist bestrebt, seinen Gewinn durch wenig Ausgaben zu erhöhen.

Die Einkommensteuer ist vom persönlichen Steuersatz abhängig und wird  vom zu versteuernden Einkommen berechnet. Einkommen über dem Grundfreibetrag werden mit mindestens 15 % versteuert. Der höchste Steuersatz beträgt 45 %. Vom Gewinn (100 %), den der Unternehmer erzielt, muss er im Höchstfall 45 % an Einkommensteuer entrichten. Nach Abzug der Einkommensteuer verbleibt dem Unternehmer immer noch 55 % an Gewinn. Ein Unternehmer ist daher zuerst an den Gewinn vor Steuern interessiert.



> ..Was mir grad auffält weshalb soll man den Gewinn noch
> versteuern man zahlt doch schon genug steuern ^^
>

Der Staat ist unheimlich erfinderisch in Bezug auf Steuereinnahmequellen.




In Deutschland ist die Einkommensteuer eine Personensteuer, bei der das zu versteuernde Einkommen von natürlichen Personen als Bemessungsgrundlage dient. Eine Einkommensteuer für juristische Personen, wie etwa Aktiengesellschaften, ist die Körperschaftsteuer. Für natürliche Personen unterscheidet das Einkommensteuerrecht zwischen sieben Einkunftsarten, die zur Berechnung des Einkommens addiert werden:

Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft,
Einkünfte aus Gewerbebetrieben,
Einkünfte aus selbständiger Arbeit,
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit,
Einkünfte aus Kapitalvermögen,
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung,
sowie sonstige Einkünfte im Sinne von § 22 des Einkommensteuergesetzes (EStG).
Zu welcher Art die Einkünfte im jeweiligen Fall gehören, regeln die §§ 13-24 des Einkommensteuergesetzes.

Von bestimmten Einkünften wird die Einkommensteuer durch Steuerabzug erhoben, wie etwa die Lohnsteuer oder die Kapitalertragsteuer. Bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieben und aus selbständiger Arbeit muss zur Berechnung des zu versteuernden Einkommens der Gewinn ermittelt werden. Bei den anderen Einkunftsarten berechnet sich das zu versteuernde Einkommen aus den Einnahmen der jeweiligen Einkunftsart. Bestimmte Freibeträge werden bei allen Einkunftsarten berücksichtigt, Werbungskosten können bei einigen Einkunftsarten geltend gemacht werden. Durch den Einkommensteuerbescheid setzt das zuständige Finanzamt die Höhe der zu leistenden Einkommensteuer fest.


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Viele Grüße
Josef

Bezug
                                                
Bezug
Gewinn nach Steuerrecht: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 16:14 Fr 05.12.2008
Autor: hasso

Hallo Josef,

> > >Durch vermehrte Kosten entsteht ein geringerer zu
> > > versteuernder Gewinn.
>  
> [ok]
>  
> >  

> > Das sagt mir auch jeder ist auch richtig :-)..aber wieso
> > ich wills verstehen deswegen frag ich..
>  >  
> > Beispielsweise:
>  >  
> > 1000 € Umsatz
> > 700 € Kosten (Hohe kosten)
>  >  ___________
>  >  300 € Gewinn -> der wird dann versteuert.

>  
>
> [ok]
>  
> >  

> >
> > Aber wenn ich doch weniger Kosten habe dann hab ich dafür
> > einen Höheren Gewinn der wird dann auch versteuert aber die
> > letztenendlich bleibt doch der Gewinn trozdem höher.
>  >  
>
>
> [ok]
>  
>
> Andererseits muss ich dann aber auch mehr Steuern zahlen.
>  

nagut sind die Steuern dann so hoch, das durch die Steuerabzüge ein kleinerer Gewinn ensteht?



Beispiel 1 von eben:
1000 € Umsatz
700 € Kosten (Hohe kosten)
___________
300 € Gewinn -> der wird dann versteuert bsp. 20 % ergibt 60€ zu versteuern..
= tatsächlicher Gewinn 240 €

Beispiel 2_

1000 € Umsatz
400€ kosten (weniger kosten)
____________
600 € Gewinn -> ebenso bei 20 % ergibt 120 € Steuern.
= tatsächlicher Gewinn 520 €


Bei Beispiel 2 ergeben sich dann mehr Steuern weil halt weniger kosten entstehen aber letztenendes ist der Gewinn noch immer größer als bei Beispiel 1. Obwohl weniger kosten enstanden sind.




gruß hasso

Bezug
                                                        
Bezug
Gewinn nach Steuerrecht: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 16:38 Fr 05.12.2008
Autor: Josef

Hallo hasso,


>
> nagut sind die Steuern dann so hoch, das durch die
> Steuerabzüge ein kleinerer Gewinn ensteht?
>  
>
>
> Beispiel 1 von eben:
>  1000 € Umsatz
> 700 € Kosten (Hohe kosten)
>  ___________
>  300 € Gewinn -> der wird dann versteuert bsp. 20 % ergibt

> 60€ zu versteuern..
>  = tatsächlicher Gewinn 240 €
>  
> Beispiel 2_
>  
> 1000 € Umsatz
>  400€ kosten (weniger kosten)
>  ____________
>  600 € Gewinn -> ebenso bei 20 % ergibt 120 € Steuern.

> = tatsächlicher Gewinn 520 € 480 €
>  
>
> Bei Beispiel 2 ergeben sich dann mehr Steuern weil halt
> weniger kosten entstehen aber letztenendes ist der Gewinn
> noch immer größer als bei Beispiel 1. Obwohl weniger kosten
> enstanden sind.
>  

Jeder Unternehmer ist daher bestrebt, seinen Gewinn vor Steuern so hoch wie möglich zu erwirtschaften als möglich. Er wird aber aber auch alle steuerlichen Möglichkeiten zur Reduzierung seines Gewinns (durch Betriebsausgaben) ausschöpfen, um ein möglichst geringes zu versteuerndes Einkommen zu erreichen. Vergisst er derartige abzugsfähige Betriebsausgaben geltend zu machen, so muss er mehr Steuern zahlen und schmälert demnach sein Privatvermögen. Und genau hier ist der steuerliche Gewinn durch die Geltendmachung von Betriebsausgaben zu erkennen, den Analytiker schon zutreffend angesprochen hat. Daneben ist auch die steuerliche Progression zu beachten. Je höher das zu versteuernde Einkommen, desto höher die Steuerprogression.

Viele Grüße
Josef



>
>
> gruß hasso


Bezug
                                                                
Bezug
Gewinn nach Steuerrecht: Mitteilung
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 17:07 Fr 05.12.2008
Autor: hasso

okay nun verstanden.. Danke euch beiden :-)



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