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Aufgabe | Abgeordneter A ist Mitglied der X-Partei und der X-Fraktion. [...] Er kündigt dem Fraktionsvorsitzenden an, dei der Schlussabstimmung gegen das ÄndG zu stimmen. Der Fraktionsvositzende fordert A auf, sich nochmals die Bedeutung des Gesetzesvorhabens vor Augen zu führen. Als Mitglied einer Regierungspartei sei er aber ohnehin an die getroffene Koalitionsvereinbarung gebunden und habe die darin festgeschriebenen Koalitionsziele zu unterstützen.
1. A bezweifelt den Rechtscharakter der Koalitionsvereinbarung. Hat er recht?
2. A möchte wissen, ob und wie er an die Koalitionsvereinbarung gebunden ist. |
Ich habe keine Ahnung wie ich hier aufbaumäßig rangehen soll. ÖR ist nicht grade meine Stärke und auch umfassende Recherchen haben nichts ergeben.
Es ist mir klar, dass die Koalitionsvereinbarungen zwar ein Vertrag sind, dass dieser aber nicht eingeklagt werden kann, da es schon alleine am Rechtsweg scheitert. Vorm Verwaltungsgericht, weil es ein verfassungsrechtliches Thema ist und vorm BVerfG, weil es keine Verfahrensart gibt.
Soweit gut und schön, aber wie bringe ich das in eine Falllösung?
Ich habe diese Frage in keinem Forum auf anderen Internetseiten gestellt.
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Status: |
(Antwort) fertig | Datum: | 09:11 Mo 20.08.2007 | Autor: | Josef |
Jallo,
> Abgeordneter A ist Mitglied der X-Partei und der
> X-Fraktion. [...] Er kündigt dem Fraktionsvorsitzenden an,
> dei der Schlussabstimmung gegen das ÄndG zu stimmen. Der
> Fraktionsvositzende fordert A auf, sich nochmals die
> Bedeutung des Gesetzesvorhabens vor Augen zu führen. Als
> Mitglied einer Regierungspartei sei er aber ohnehin an die
> getroffene Koalitionsvereinbarung gebunden und habe die
> darin festgeschriebenen Koalitionsziele zu unterstützen.
>
> 1. A bezweifelt den Rechtscharakter der
> Koalitionsvereinbarung. Hat er recht?
> 2. A möchte wissen, ob und wie er an die
> Koalitionsvereinbarung gebunden ist.
> Ich habe keine Ahnung wie ich hier aufbaumäßig rangehen
> soll. ÖR ist nicht grade meine Stärke und auch umfassende
> Recherchen haben nichts ergeben.
>
> Es ist mir klar, dass die Koalitionsvereinbarungen zwar ein
> Vertrag sind, dass dieser aber nicht eingeklagt werden
> kann, da es schon alleine am Rechtsweg scheitert. Vorm
> Verwaltungsgericht, weil es ein verfassungsrechtliches
> Thema ist und vorm BVerfG, weil es keine Verfahrensart
> gibt.
Koalitionsvereinbarungen werden als verfassungsrechtliche Verträge angesehen, die nur politische, nicht aber rechtliche Bindungen haben. Sie können dementsprechend nicht klageweise durchgesetzt werden.
> Soweit gut und schön, aber wie bringe ich das in eine
> Falllösung?
>
Die Abgeordneten sind Vertreter des gesamten Volkes. Sie sind also nicht Vertreter eines Landes, einer Partei oder einer Interessengruppe.
Sie sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden. sie sind nur ihrem Gewissen unterworfen.
Durch das freie Mandat wird zum einen die Unabhängigkeit der Abgeordneten gesichert. Es kommt aber auch der für die parlamentarischen Demokratie ausschlaggebenden Gedanke der Repräsentation zum Ausdruck, d.h. das Volk wird in der Einrichtung des Parlaments politisch wirksam.
Beispiel:
Welche Folgen kann es für einen Abgeordneten haben, wenn er gegen einen Fraktionsbeschluß stimmt?
Antwort:
Das freie Mandat verbietet jeden förmlichen Fraktionszwang. Die Stimmabgabe ist somit gültig. Bei schwerwiegenden politischen Meinungsverschiedenheiten können jedoch ein Parteiausschluß nach § 10 PartG und auch ein Franktionsausschluß in Frage kommen. Der Abgeordnetenstatus wird dadurch jedoch nicht berührt.
Wovon zu unterscheiden:
Gebundenes oder imperatives Mandat
Der Abgeordnete ist an die Weisungen seiner Partei gebunden.
Franktionszwang
Der Abgeordnete wird verpflichtet, entsprechend den Mehrheitsbeschlüssen seiner Fraktion abzustimmen.
Diese Verpflichtung ist verfassungswidrig.
Viele Grüße
Josef
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Vielen Dank schon Mal für die Bemühungen und die Antwort....das sind aber alles Info's die ich schon habe. Rein inhaltlich ist die Beantwortung der beiden Fragen kein Problem. Ich weiß nur nicht, wie ich das Lösungsschema aufbaue ... mir wurde gesagt, dass jeder ÖR-Fall einen ganz bestimmten Aufbau haben muss, und an dem scheitert es bei mir.
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