Imageschaden < Jura < Geisteswiss. < Vorhilfe
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(Frage) beantwortet | Datum: | 18:50 Do 10.07.2008 | Autor: | Timmi |
Hallo!
Kann man Imageschaden unter 253 BGB subsumieren oder nicht?
Gruß Timi
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Moin Timmi,
> Kann man Imageschaden unter 253 BGB subsumieren oder nicht?
Ich sehe da Schwierigkeiten, dies als AGL nutzen zu können. Ich denke das muss/sollte anders laufen, und nicht über den § 253 BGB. Denn in der Norm steht selbst, das es hier i.d.R. um "Güter" wie Freiheit, Körper usw. geht... das muss immer über das Grundgesetz laufen. In der Norm ist ja eine direkter Verweis gegeben:
Übergangsvorschrift in Art. 229 § 8 EGBGB, Nr. 2
Schau dir das mal an, und auf jedenfall nen Blick ins GG werfen, ob da ne schnuckelige AGL zu finden ist. Da geht es zwar um Geld als Schadensersatzform, aber das führt meistens weiter rein in die Materie !
Liebe Grüße
Analytiker
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(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 19:08 Do 10.07.2008 | Autor: | Timmi |
Ok, sowas wollte ich höhren:)
Hab grad ne Klausur geschrieben und darin behauptet es sei schwer übers BGB, speziell den 253 er einen Imageverlust geltend zu machen.
Der Dozent hat sowas mal erwänhnt...
Wird wohl stimmen.
Schaue trotzdem nochmal nach!
Liebe Grüße Timi
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