matheraum.de
Raum für Mathematik
Offene Informations- und Nachhilfegemeinschaft

Für Schüler, Studenten, Lehrer, Mathematik-Interessierte.
Hallo Gast!einloggen | registrieren ]
Startseite · Forum · Wissen · Kurse · Mitglieder · Team · Impressum
Forenbaum
^ Forenbaum
Status Mathe
  Status Schulmathe
    Status Primarstufe
    Status Mathe Klassen 5-7
    Status Mathe Klassen 8-10
    Status Oberstufenmathe
    Status Mathe-Wettbewerbe
    Status Sonstiges
  Status Hochschulmathe
    Status Uni-Analysis
    Status Uni-Lin. Algebra
    Status Algebra+Zahlentheo.
    Status Diskrete Mathematik
    Status Fachdidaktik
    Status Finanz+Versicherung
    Status Logik+Mengenlehre
    Status Numerik
    Status Uni-Stochastik
    Status Topologie+Geometrie
    Status Uni-Sonstiges
  Status Mathe-Vorkurse
    Status Organisatorisches
    Status Schule
    Status Universität
  Status Mathe-Software
    Status Derive
    Status DynaGeo
    Status FunkyPlot
    Status GeoGebra
    Status LaTeX
    Status Maple
    Status MathCad
    Status Mathematica
    Status Matlab
    Status Maxima
    Status MuPad
    Status Taschenrechner

Gezeigt werden alle Foren bis zur Tiefe 2

Navigation
 Startseite...
 Neuerdings beta neu
 Forum...
 vorwissen...
 vorkurse...
 Werkzeuge...
 Nachhilfevermittlung beta...
 Online-Spiele beta
 Suchen
 Verein...
 Impressum
Das Projekt
Server und Internetanbindung werden durch Spenden finanziert.
Organisiert wird das Projekt von unserem Koordinatorenteam.
Hunderte Mitglieder helfen ehrenamtlich in unseren moderierten Foren.
Anbieter der Seite ist der gemeinnützige Verein "Vorhilfe.de e.V.".
Partnerseiten
Dt. Schulen im Ausland: Mathe-Seiten:Weitere Fächer:

Open Source FunktionenplotterFunkyPlot: Kostenloser und quelloffener Funktionenplotter für Linux und andere Betriebssysteme
StartseiteMatheForenJuraImmobilienverwaltung mit 16 J.
Foren für weitere Studienfächer findest Du auf www.vorhilfe.de z.B. Astronomie • Medizin • Elektrotechnik • Maschinenbau • Bauingenieurwesen • Jura • Psychologie • Geowissenschaften
Forum "Jura" - Immobilienverwaltung mit 16 J.
Immobilienverwaltung mit 16 J. < Jura < Geisteswiss. < Vorhilfe
Ansicht: [ geschachtelt ] | ^ Forum "Jura"  | ^^ Alle Foren  | ^ Forenbaum  | Materialien

Immobilienverwaltung mit 16 J.: Idee, Korrektur
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 11:32 Mi 01.01.2020
Autor: annetta

Aufgabe
Richard Reich (R) ist Eigentümer mehrerer Grundstücke in Berlin. Nachdem ihm verstärkte Konkurrenz der großen Wohnungseigentümergesellschaften zu schaffen macht, beschließt er seine Geschäfte im immer „hipper“ werdenden Mecklenburg-Vorpommern fortzuführen. Da er und seine Frau hierzu Berlin den Rücken kehren möchten, übertragen sie ihrem 16-jährigen Sohn Justus (J) die Verwaltung ihrer Berliner Immobilien. In dem Schreiben befindet sich u.a. ein Passus, wonach J für die Verwaltung eines Anwesens mit dem schönen Namen „Schloss Charlottenburg“ berechtigt sein soll, Arbeiten bis zur Höhe von insgesamt 15.000 € durchführen zu lassen. Nach einigen Protestaktionen übermütiger Anhänger der „Deutsche Wohnen & Co. Enteignen“-Bewegung müssen am Schloss allerdings schon bald Instandsetzungsmaßnahmen durchgeführt werden. Zunächst beauftragt J den Maler H hierfür mit der Erneuerung einiger Teile der West-Fassade. H stellt dem R eine Rechnung in Höhe von 12.000 €. R weigert sich allerdings, diese Rechnung zu begleichen. Er trägt wahrheitsgemäß vor, er habe sich in dem Schreiben an J verschrieben: Statt „15.000 €“ wollte er „5.000 €“ schreiben. Gegenüber J und H vertritt R nun die Ansicht, ein Vertrag sei nicht zustande gekommen.

Wie ist die Rechtslage?

Im Rahmen meines Jura Studiums muss ich zu diesem Fall eine (kleine) Hausarbeit anfertigen. Mir ist klar, dass ich bei der Frage nach der Rechtslage alle möglichen Ansprüche prüfen muss.
Mir ist jedoch nicht klar, wie ich in diesem spezifischem Falle vorgehen soll.

Grundsätzlich entstehen dem minderjährigem Sohn nur Verpflichtungen durch die Verwaltung der Berliner Immobilien. Ist es dann sinnvoll die wirksame Übertragung der Geschäfte zu prüfen? Welche Anspruchsgrundlage käme hier in Betracht? Mir fällt keine ein, die ein solches Problemfeld behandelt.

Oder wäre es sinnvoller zu prüfen, ob tatsächlich ein Irrtum vorliegt?

Für jede Hilfestellung bin ich dankbar!

        
Bezug
Immobilienverwaltung mit 16 J.: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 16:18 Mi 01.01.2020
Autor: Josef


>
> Grundsätzlich entstehen dem minderjährigem Sohn nur
> Verpflichtungen durch die Verwaltung der Berliner
> Immobilien.

[ok]

> Ist es dann sinnvoll die wirksame Übertragung
> der Geschäfte zu prüfen?

[ok]


> Welche Anspruchsgrundlage käme
> hier in Betracht?
>
> Oder wäre es sinnvoller zu prüfen, ob tatsächlich ein
> Irrtum vorliegt?


[ok]



§ 165 BGB - Beschränkt geschäftsfähiger Vertreter



Die Wirksamkeit einer von oder gegenüber einem Vertreter abgegebenen Willenserklärung wird nicht dadurch beeinträchtigt, dass der Vertreter in der Geschäftsfähigkeit beschränkt ist.

Unter den Voraussetzungen des § 164 Abs. 1 Satz 1 BGB wirkt die Willenserklärung des Stellvertreters unmittelbar für und gegen den Vertretenen. Das bedeutet, dass  bei einer wirksamen Vertretung die nach dem Inhalt der Erklärung gewollten Rechtsfolgen direkt in der Person des Vertretenen eintreten. Aus dem geschlossenen Vertrag wird also grundsätzlich der Hintermann berechtigt und verpflichtet, nicht der handelnde Vertreter.

Irrtum ist eine Art des Willensmangels, der zur Anfechtung berechtigen kann. Als Irrtum bezeichnet man das unbewusste Auseinanderfallen von Wille und Erklärung bei Abgabe der eigenen Willenserklärung.

Erklärungsirrtum, § 119 Abs. 1 Alt. 2 BGB. Hier erklärt der Erklärende nicht, was er eigentlich zum Ausdruck bringen wollte, sondern verschreibt, verspricht oder  vergreift sich.

Beispiel:
Der Gebtrauchtwagenhändler hat der Gemeinde die schwarze Limousine auf Grund eines Schreibfehlers oder Versprechers für 34.000 Euro angeboten, obgleich er eigentlich einen Kaufpreis von 43.000 Euro erzielen wollte.


Viele Grüße
Josef


Bezug
Ansicht: [ geschachtelt ] | ^ Forum "Jura"  | ^^ Alle Foren  | ^ Forenbaum  | Materialien


^ Seitenanfang ^
www.matheraum.de
[ Startseite | Forum | Wissen | Kurse | Mitglieder | Team | Impressum ]