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Industrielle Revolution-Landw.: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 17:54 So 15.04.2007
Autor: MilkyLin

Hallo!

Ich schreibe morgen eine Klausur über die Industrielle Revolution (Schwerpunkte: England und Preußen).

Habe eine Frage:
Was genau ist "Gutsuntertänigkeit" ? Was ist "Schollenpflicht" ?

Vllt mag mir jemand helfen?

Lieben Dank

Milky


        
Bezug
Industrielle Revolution-Landw.: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 19:32 So 15.04.2007
Autor: espritgirl

Hey du,

bist ja sehr knapp dran, was das Lernen für die Klausur angeht ;-)

Die Schollenpflichtigkeit haben wir in der Schule so definiert: ein Bauer ist an seinen Grundbesitzer gebunden. Der Bauer durfte bewegliches Eigentum besitzen, jedoch keinen Grundbesitz erwerben. Er war an einen Bauernhof gebunden, der einem Großgrundbesitzer gehörte.
=> Diese Definition stammt aus meinem Geschichtsunterricht!

Was "Gutsuntertänigkeit"  ist, kann ich dir leider nicht sagen :-(


Sarah


Bezug
        
Bezug
Industrielle Revolution-Landw.: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 22:10 So 15.04.2007
Autor: Analytiker

Hi Milky,


>  Was genau ist "Gutsuntertänigkeit" ?


"Abhängigkeit der Bauern vom Herrn in der Form der Gutsuntertänigkeit (Statuten von Landständen des 16./17. Jh.). Allerdings bestehen starke regionale Unterschiede, die sich nicht mit solchen bzgl. Besitzrechten u. Fronverpflichtungen decken müssen. In extremen Formen ist der Bauer »schon durch seinen Stand u. ohne Rücksicht auf den Besitz einer Stelle der Gutsherrschaft persönlich verpflichtet u. dergestalt zu ihrem Gute gehöret, daß er auf demselben fortwährend, so lange es dem Guts-Herrn gefällt, verbleiben muß« (Ursinus, 1798; HARNISCH 1985: 234-9). Dazu gehören der Gesindezwangsdienst (nicht in der Hauswirtschaft benötigte Arbeitskräfte [v.a. junge Erwachsene] sind dem Gutsherrn zu geringem Lohn anzubieten) u. daß Söhne von Gutsuntertänigen nicht das Recht haben, nach Belieben Stellen außerhalb der GutsHft anzunehmen. In milderen Formen (v.a. in Brandenburg) kann der Bauer das Gut verlassen, wenn er einen Nachfolger stellt. Gutsuntertänigkeit impliziert schließlich die Unterstellung unter niederes Gericht u. Polizeigewalt des Gutsherrn, so daß Bauern nur mittelbar der LandesHft unterworfen sind. In der Praxis klagen jedoch Bauern gegen ihre Herren bei Landesgerichten.  Die rechtliche Basis der Gutsuntertänigkeit wird meist schon im späten 15./frühen 16. Jh. geschaffen. Interpretation: Steigende internat. Getreidepreise machen gutsherrl. Eigenwirtschaft rentabel; steigende Bev. erlaubt E. 16./frühes 17. Jh. eine verstärkte gutsherrl. Aneignung bäuerl. Arbeit; rechtl. Rahmen der Gutsuntertänigkeit könnte als Versuch der außerwirtschaftl. Kontrolle über Arbeit in einer Phase geringen BevDrucks gesehen werden. - (2) Die Krise des 17. Jh. (30j Krieg - ca. 1700). Sinkende Exporte u. Preise von Getreide; v.a. in den baltischen Regionen extreme BevVerluste in 30j Krieg (oft über 50%). Adel versucht durch Kodifizierung u. Verschärfung früherer Bestimmungen zur Gutsuntertänigkeit die außerwirtschaftl. Kontrolle über bäuerl. Arbeit zu verstärken."

(Quelle: Uni-Münster)

Liebe Grüße
Analytiker
[lehrer]


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