JArbschG Akkordarbeit < Politik/Wirtschaft < Geisteswiss. < Vorhilfe
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(Frage) beantwortet | Datum: | 18:26 Mo 07.02.2011 | Autor: | Natalia |
Hallo zusammen,
ich habe da die folgende Aufgabe aus meinem Prüfunfsbuch. Kann mir vielleicht jemand eine Antwor auf meine grüne Frage geben?
Sind bei den folgenden Aussagen jugendliche Auszubildende verglichen mit ihren erwachsenen Kollegen besser oder nicht besser gestellt?
d) Beschäftigung mit Akkord- oder Fließbandarbeit
besser
Jugendliche dürfen nach JArbschG nicht mit Akkord oder tempoabhängigen Arbeiten beschäftigt werdenSind bei den folgenden Aussagen jugendliche Auszubildende verglichen mit ihren erwachsenen Kollegen besser oder nicht besser gestellt?
Wie ist es aber, wenn der Azubi volljährig ist in seiner Ausbildung? Muss er dann Akkord- und Fließbandarbeiteren erledigen oder ist das auch verboten?
Vielen Dank im Voraus
Ich habe diese Frage in keinem Forum auf anderen Internetseiten gestellt.
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(Antwort) fertig | Datum: | 18:50 Mo 07.02.2011 | Autor: | Infinit |
Hallo Natalia,
das Jugendarbeitsschutzgesetz schützt bis zur Volljährigkeit die Person vor bestimmten Belastungen. Hierbei ist es unerheblich, ob sich diese Person in der Ausbildung befindet oder nicht. Also, Akkordarbeit ab 18 Jahren ist erlaubt, auch in der Ausbildung.
Viele Grüße,
Infinit
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