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Kaufmannseigenschaften: Korrektur
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 14:34 So 20.03.2011
Autor: doopey

Ich soll zu den folgenden Aussagen Stellung nehmen und die Ziffer

1 eintragen, wenn es sich um eine richtige Aussage handelt
und
eine 9 eintragen, wenn es eine falsche Aussage ist.

a) Kleingewerbebetreibende können eine OHG gründen. Sie sind dann Kannkaufleute -->1

b) Land- und Forstwirte können, sofern ihr Unternehmen nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, den Kaufmannsstatus wählen. Sie sind dann Kannkaufleute --> 1

c) Ein im Handelsregister eingetragender Kleingewerbbetreibender hat ein Lösungsantragsrecht. --> 1

d) Freiberufler haben die Möglichkeit, nach dem HGB zu optieren und durch die Handelsregistereintragung vollwertiger Kaufmann zu werden. --> 9

e) Das HGB unterscheidet u. a. Muss- und Sollkaufmann, Minder- und Vollkaufmann. -->9

f) Kaufmann ist jeder, der ein Handelsgewerbe betreibt. Handelsgewerbe ist dabei jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert. --> 1

Vielen Dank für die Korrektur!

        
Bezug
Kaufmannseigenschaften: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 18:00 So 20.03.2011
Autor: Josef

Hallo doopey,

> Ich soll zu den folgenden Aussagen Stellung nehmen und die
> Ziffer
>  
> 1 eintragen, wenn es sich um eine richtige Aussage handelt
>  und
> eine 9 eintragen, wenn es eine falsche Aussage ist.
>  
> a) Kleingewerbebetreibende können eine OHG gründen. Sie
> sind dann Kannkaufleute -->1
>  

"Der eingetragene Kleingewerbebetreibende (=Kannkaufmann) kann auch eine OHG gründen.
Die OHG ist ihrem Namen entsprechend eine (Personen-) Handelsgesellschaft. Daher ist die OHG gem. § 6 HGB immer Kaufmann." [1]




> b) Land- und Forstwirte können, sofern ihr Unternehmen
> nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise
> eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, den
> Kaufmannsstatus wählen. Sie sind dann Kannkaufleute --> 1


[ok]

>  
> c) Ein im Handelsregister eingetragender
> Kleingewerbbetreibender hat ein Lösungsantragsrecht. -->
> 1
>  

Weiß ich nicht.

> d) Freiberufler haben die Möglichkeit, nach dem HGB zu
> optieren und durch die Handelsregistereintragung
> vollwertiger Kaufmann zu werden. --> 9
>  


[ok]

Da die Freiberufler kein Gewerbe ausüben , können sie keine Kaufleute sein.


> e) Das HGB unterscheidet u. a. Muss- und Sollkaufmann,
> Minder- und Vollkaufmann. -->9
>  


"Das HGB als „Sonderrecht der Kaufleute“ verwendet durchgängig den Begriff des Kaufmanns." [1]



> f) Kaufmann ist jeder, der ein Handelsgewerbe betreibt.
> Handelsgewerbe ist dabei jeder Gewerbebetrieb, es sei denn,
> dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in
> kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb
> nicht erfordert. --> 1
>  

„Die Kaufmannseigenschaft ist gegeben
- durch  den Betrieb eines Handelsgewerbes bei den sog. Istkaufleuten
- kraft konstitutiver Eintragung beiden sog. Kannkaufleuten
- kraft Rechtsform bei den sog. Formkaufleuten
- kraft Rechtscheins bei den sog. Fiktivkaufleuten" [1]



Quelle:[1] Handels- und Gesellschaftsrecht; efv Verlag; Achim


Viele Grüße
Josef




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