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Klinische Pathologie: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 18:42 Di 21.05.2013
Autor: matheja

Aufgabe
Hi Leute,

ich brauche euren Rat zur folgender Frage.

Wer wird von einem klinischen Pathologen obduziert?

A) Verstorbene Patienten mit natürlicher Todesursache auf Wunsch der Angehörigen.
B) Verstorbene Patienten mit unnatürlicher Todesursache mit Einwilligung der Angehörigen

Lösungsvorschlag

Tendiere zu A)
Laut Musterlösung sollte aber B richtig sein

wo liegt der Fehler

Grüße

matheja

        
Bezug
Klinische Pathologie: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 18:50 Di 21.05.2013
Autor: Diophant

Hallo,

> Hi Leute,

>

> ich brauche euren Rat zur folgender Frage.

>

> Wer wird von einem klinischen Pathologen obduziert?

>

> A) Verstorbene Patienten mit natürlicher Todesursache auf
> Wunsch der Angehörigen.
> B) Verstorbene Patienten mit unnatürlicher Todesursache
> mit Einwilligung der Angehörigen
> Lösungsvorschlag

>

> Tendiere zu A)
> Laut Musterlösung sollte aber B richtig sein

>

> wo liegt der Fehler

bei A) ist es meiner Kenntnis nach so, dass die Obduktion von einem Arzt initiiert werden muss (zumindest in Deutschland). Zusätzlich müssen aber die Angehörigen einverstanden sein. Aber wie gesagt, nicht einfach auf Wunsch der Angehörigen sondern weil ein Arzt dies für sinnvoll/notwendig hält.

Auf []Wikipedia steht es sinngemäß so ähnlich.

Man muss aber auch immer berücksichtigen, dass dies in anderen Ländern oftmals anders gehandhabt wird. 


Gruß, Diophant

Bezug
                
Bezug
Klinische Pathologie: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 19:15 Di 21.05.2013
Autor: matheja

Danke...

Bei Verdacht eines unnatürlichen Todes wird der Leichnam von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt. Meines Erachtens nach, haben Angehörige dann keinen Einfluss mehr auf das Geschehen, so dass ich wieder
zu A tendiere ???

Gemeine Frage, wie ich finde


Ps: Frage bezieht sich auf BRD

Bezug
                        
Bezug
Klinische Pathologie: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 19:47 Di 21.05.2013
Autor: reverend

Hallo Matheja,

> Bei Verdacht eines unnatürlichen Todes wird der Leichnam
> von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt.

Oder vom Dauerdienst der Kriminalpolizei (heißt in manchen Bundesländern anders, z.B. Rufbereitschaft).

> Meines Erachtens
> nach, haben Angehörige dann keinen Einfluss mehr auf das
> Geschehen,

Wenn eine Obduktion amtlicherseits angeordnet wird, können Angehörige sie normalerweise nicht verhindern. Nicht ganz klar ist hier der Umgang mit religiösen Gründen. Sind diese "nur" kulturell geprägt (was z.B. bei muslimischen Begründungen so diskutiert wird), kann keine Rücksicht genommen werden; anders z.B. bei den Zeugen Jehovas. Aber ab hier wird es juristisch richtig schwierig. Generell hat das Gemeinwohl und damit auch die Identifikation eines Offizialdelikts aber den höchsten Vorrang. Bei Mordverdacht gibt es also definitiv keine Einflussmöglichkeit der Angehörigen.

> so dass ich wieder
> zu A tendiere ???

Ja, eindeutig A! Deine Musterlösung ist falsch.

> Gemeine Frage, wie ich finde

Hast Du []das hier schon gelesen? Die Frage hat eine ganz andere Zielrichtung. Es geht hier um die Abgrenzung von klinischer und forensischer Pathologie bzw. Rechtsmedizin.

> Ps: Frage bezieht sich auf BRD

Die Antwort auch. ;-)

Grüße
reverend

Bezug
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