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(Frage) beantwortet | Datum: | 15:24 Do 01.03.2007 | Autor: | SusaSch |
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Hallöchen
Ein letztes mal :)
Es geht einfach nur um einen speziellen fall. Bei der KG sind Teilhafter (komanditisten) ja von der vertretung ausgeschlossen. Was ist nun aber wenn ein teilhafter im namen der KG trotzdem was kauft? Z.B. ein kommanditist müller einer KG (Hotel) kauft Kaffeservice im wert von ein paar 1000 Eur. Wie ist die rechtslage?
Muss die KG zahlen? Muss der dritte wissen das es ein kommanditist ist und er demnach keine geschäfte machen darf? Ist es ein privatgeschäft und muss müller demnach das geld alleine zahlen ohne das die KG damit was zu tun hat? Oder muss das geschäft rückgängig gemacht werden?
Brauche dringend hilfe
Susi
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So Susi,
auch ersteinmal das letzte mal von mir *smile*
Natürlich kann man nicht verlangen, das jemand vor einem Kauf sich erst im HR informiert, ob der Mensch X jetzt ein Komplemantär oder Kommanditist ist, das dürfte ja klar sein. Er darf natürlich nicht vertreten, und tritt also nach HGB als "falscher Vertreter" auf. Das Rechtsgeschäfts ist von Anfang an nichtig, wie der Jurist sagen würde.
Aber Schadensersatz könnte gegenüber dem "flaschen Vertreter" geltend gemacht werden, aber das führe jetzt zuweit.
Dein Fragen sind ALLE sehr tiefgreifend, und bedürfen mehr Aufmerksamkeit. Ich kann mir nicht vorstellen, das die Antworten NICHT in deinem BWL Buch sind. Zumindest generelle Aussagen dürften hier getätigt worden sein... Also noch vielleicht einmal mehr nachlesen, das hilft oft *smile*...
Bye, und bis hoffentlich bald.
Analytiker
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