Party in Gnv - Gewaltenteilung < Politik/Wirtschaft < Geisteswiss. < Vorhilfe
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Status: |
(Frage) beantwortet | Datum: | 15:03 Sa 23.02.2008 | Autor: | Bieni |
Aufgabe | Kann die Gewaltenteilung angesichts des Prinzips der Party in Government bzw. Party in Public Office verwirklicht werden? |
Ich habe diese Frage in keinem Forum auf anderen Internetseiten gestellt.
Hallo,
zwar habe ich das Prinzip des "Party in Government" (http://www.bpb.de/publikationen/CIH9ZY,0,0,Verkannte_Gr%F6%DFe_Parteien_in_staatlichen_Institutionen.html) schon verstanden, mir fallen aber keine Gründe ein, wieso die Gewaltenteilung nicht verwirklicht werdem könnte!?
Es ist zwar schon so, dass die Personen in den Ämter z.B. Bürgermeister, Bundeskanzler von einer Partei gestellt werden und sie dadurch wohl auch bei ihren Entscheidungen beeinflusst werden, aber wieso sollte die Gewaltenteilung deswegen nicht möglich sein?
Brauche dringend Hilfe!!!
LG, Bieni
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Hi Bieni,
erst einmal herzlich *smile* !!!
> Kann die Gewaltenteilung angesichts des Prinzips der Party
> in Government bzw. Party in Public Office verwirklicht werden?
> schon verstanden, mir fallen aber keine Gründe ein, wieso
> die Gewaltenteilung nicht verwirklicht werdem könnte!?
> Es ist zwar schon so, dass die Personen in den Ämter z.B.
> Bürgermeister, Bundeskanzler von einer Partei gestellt
> werden und sie dadurch wohl auch bei ihren Entscheidungen
> beeinflusst werden, aber wieso sollte die Gewaltenteilung
> deswegen nicht möglich sein?
Dann solltest du dir mal Gedanken darüber machen, welche genaue Bedeutung hier dem Begriff "Gewaltenteilung" beigemessen werden muss/sollte. Wenn du das Prinzip der "Party in Goverment" (horizontal wie auch vertikal) verstanden hast, müsste dir eigentlich ein Licht aufgehen. Denk dabei bitte daran, dass Parteien in diesem Zusammenhang nicht als instutionelle Organisation zu sehen sind, sondern eher als das Bindeglied zwischen dem Bürger (der Gesellschaft) und der Institution eines Staates (Ämter, Behörden etc.)! Die Fragestellung ist etwas abstrakt, von daher gibt es mehr als eine "richtige" Antwortmöglichkeit... Ich freue mich über deine Denkansätze.
Liebe Grüße
Analytiker
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Status: |
(Korrektur) richtig (detailiert geprüft) | Datum: | 17:57 Mo 25.02.2008 | Autor: | Bieni |
Hm, ich finde die Aufgabe sehr schwierig, deswegen frage ich hier ja nach!
Ich bin mir einfach nicht so sicher, ob ich die Party in Gvn. richtig verstanden habe!
Soweit ich weiß, wird damit doch bezeichnet, dass die Parteien auch in den Verfassungsorganen und in den staatlichen Institutionen allgemein tätig sind, oder?
D.h. jeder Bundestagsabgeordneter gehört einer Partei an, genauso wie unsere Bundeskanzlerein einer Partei entstammt, in diesem Fall der CSU/CDU.
Generell sollten ja diese Amtstätigkeiten von der Mitgliedschaft in der Partei getrennt werden, allerdings werden die Politiker bspw. bei ihrer Arbeit natürlich von den Vorstellungen ihrer Partei beeinflusst.
Allerdings weiß ich nicht wirklich, wieso dies die Gewaltenteilung einschränken sollte. Ist hier nicht direkt von Legislative, Exekutive und Judikative die Rede?
Hmmm, ich brauche Hilfe! :-|
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