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Privatkonto/Eigenverbrauch: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 19:17 Sa 03.01.2009
Autor: Englein89

Hallo,

im Fach Rechnungswesen beschäftigen wir uns gerade mit dem Privatkonto.

Ich habe jedoch nicht ganz verstanden, welche Rolle dabei das KOnto EIgenverbrauch spielt. SDind das 2 Namen für das gleiche, also das Privatkonto?

Ich buche ja zB Privat an Umsatzerlöse und an Umsatzssteuer für den Fall "Privatentnahme von Fertigerzeugnissen".

Aber für den Fall "Der Betriebsschlosser repariert während seiner Arbeitszeit den Privatwagen des Unternehmers, Kosten: xy" buche ich Privat an Eigenverbrauch an Umsatzssteuer.

Wann benutze ich das Konto Privat und wann Eigenverbrauch?

Lieben Dank!

        
Bezug
Privatkonto/Eigenverbrauch: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 13:30 So 04.01.2009
Autor: Josef

Hallo Englein,

private Vorgänge müssen (aus steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Gründen) klar vom betrieblichen Bereich getrennt werden. Mithilfe des Privatkontos wird eine Verbindung (dient der Übersichtlichkeit der Buchführung) zwischen betrieblichem und privatem Bereich geschaffen.

Derartige Vorgänge tauchen als Privatentnahmen und Privateinlagen auf.

Folgende Privatentnahmen sind zu unterscheiden:

a)
Entnahme von Geld aus der Kasse oder vom Bankkonto

b)
Begleichung privater Rechnungen (Einkommen- und Kirchensteuer, Kranken- und sonstige Versicherungen, bargeldlose Anschaffungen für private Zwecke)

c)
Entnahmen von Sachwerten (z.B. Fertigerzeugnissen/Handelswaren) aus dem Unternehmen

d)
Private Nutzung von Teilen des Anlagevermögens (z.B. Nutzung eines Firmen-Pkws, des Betriebstelefons)



Hierbei ist zu beachten, das die Geldentnahmen(siehe a und b) umsatzsteuerfrei sind, wobei die Sachentnahmen (siehe c) und die Nutzungsentnahmen (siehe d) umsatzsteuerpflichtig sind.


Die Sach- und Nutzungsentnahmen werden auch als Eigenverbrauch bezeichnet.


Viele Grüße
Josef

Bezug
                
Bezug
Privatkonto/Eigenverbrauch: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 20:23 So 04.01.2009
Autor: Englein89

Herzlichen Dank!

Warum belaste ich aber bei Entnahme einer Fertigerzeugnisses wie in meinem Beispiel nicht das EIgenverbrauchskonto, dafür aber beim 2. Fall?

Ich verstehe noch nicht ganz, wann ich das Konto Privat und wann ich das Konto Eigenverbrauch belaste.

Bezug
                        
Bezug
Privatkonto/Eigenverbrauch: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 06:10 Mo 05.01.2009
Autor: Josef

Hallo Englein89,


> Warum belaste ich aber bei Entnahme einer
> Fertigerzeugnisses wie in meinem Beispiel nicht das
> EIgenverbrauchskonto, dafür aber beim 2. Fall?
>  
> Ich verstehe noch nicht ganz, wann ich das Konto Privat und
> wann ich das Konto Eigenverbrauch belaste.



Die Sach- und die Nutzungsentnahmen werden als Eigenverbrauch bezeichnet. Sachentnahmen sind z.B. Fertigerzeugnisse und Waren aus dem Unternehmen. Nutzungsentnahmen sind z.B. private Nutzung von Anlagevermögen, wie z.B. Betiebstelefon und Firmenwagen.
In all diesen Fällen spricht man von Eigenberbrauch.


> Ich buche ja zB Privat an Umsatzerlöse und an Umsatzssteuer für den Fall "Privatentnahme > von Fertigerzeugnissen".

Privatentnahme von Waren:

Privatentnahmen
       an Eigenverbrauch von Waren
       an Umsatzsteuer



> Aber für den Fall "Der Betriebsschlosser repariert während seiner Arbeitszeit den  >Privatwagen des Unternehmers, Kosten: xy" buche ich Privat an Eigenverbrauch an  >Umsatzssteuer.

[ok]

Privatentnahmen
            an Eigenverbrauch von Leistungen
            an Umsatzsteuer




Weitere Buchungssätze zum Verständis:


Banküberweisung für Miete: Betrieb 1 200,-; privat 300,-

Mietaufwendungen 1 200,-
Privatentnahmen 3 00,-
an Bank 1 500,-


Privatentnahmen in bar 350,-

Privatentnahmen 350,-
an Kasse 350,-



Barzahlung der Prämie für private Lebensversicherung 700,-

Privatentnahmen 700,-
an Kasse 700,-


Barentnahme des Inhabers für Urlaubsreise 1 200,-

Privatentnahmen 1 200,-
an Kasse 1 200,-


Privatentnahme von Waren, Nettowert 1 300,-

Privatentnahmen 1 495,-

an Eigenverbrauch von Waren 1 300,-
an Umsatzsteuer 195,-

Die Heizungsanlage im Einfamilienhaus des Geschäftsinhabers wurde durch den Betrieb instandgesetzt. Kosten netto 500,-

Privatentnahmen 575,-
an Eigenverbrauch von Leistungen 500,-
an Umsatzsteuer 75,-






Bezug
                                
Bezug
Privatkonto/Eigenverbrauch: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 10:29 Mo 05.01.2009
Autor: Englein89

Das heißt, dass meine erste Buchung falsch war?

Bezug
                                        
Bezug
Privatkonto/Eigenverbrauch: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 13:36 Mo 05.01.2009
Autor: Josef

Hallo Englein89,

> Ich buche ja zB Privat an Umsatzerlöse und an Umsatzssteuer für den > >Fall "Privatentnahme > von Fertigerzeugnissen".

> Das heißt, dass meine erste Buchung falsch war?



Ich würde bei Privatentnahme von Waren so buchen:


Privatentnahmen
       an Eigenverbrauch von Waren
       an Umsatzsteuer





Viele Grüße
Josef

Bezug
                                                
Bezug
Privatkonto/Eigenverbrauch: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 15:58 Sa 17.01.2009
Autor: Englein89

Weißt du zufällig auch, wie ich so eine Buchung dann richtig abschließe? Ich habe nur herausgefunden über das Konto G.u.V, aber ich weiß nicht recht, welche Fälle dabei auftreten können und wie ich dann richtig buche.

Bezug
                                                        
Bezug
Privatkonto/Eigenverbrauch: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 16:56 Sa 17.01.2009
Autor: Josef

Hallo Englein,

Steuerbuchungen:
Folgende vier Arten von Steuern werden unterschieden:

Aktivierungspflichtige Steuern
z.B. Grunderwerbsteuer

Steuern als betriebliche Aufwand
z.B. Gewerbesteuer, Grundsteuer für Betriebsgrundstücke, Kfz-Steuer für Betriebsfahrzeuge

Steuern als durchlaufende (Steuern) Posten
z.B. Vorsteuern, Mehrwertsteuern, Lohn- und  Kirchensteuer des Arbeitnehmers

Privatsteuern
z.B.  Einkommen- und Kirchensteuer de Arbeitgebers, Kfz-Steuer, Grundsteuer auf Privatgrundstücke



Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer ist der Nettoverkaufspreis. Aus Bemessungsgrundlage und Steuersatz errechnet sich die Steuer (Traglast).
Die so ermittelte Steuer hat der Unternehmer aber nicht in voller Höhe abzuführen. Er kann
die Steuerbeträge, die er seinen Vorlieferanten mit den Bruttorechnungsbeträgen gezahlt hat (Vorsteuer), bei seiner Zahlung an das Finanzamt wieder abziehen.

Merke: Mehrwertsteuer – Vorsteuer = Zahllast

Er zahlt die Umsatzsteuer nur für den Teil des Verkaufserlöses, der auf den Vorstufen noch nicht versteuer worden ist. Es wird also nur der „Mehrwert“ steuerlich erfasst. Daher auch die Bezeichnung „Mehrwertsteuer“.

Der Unternehmer kann die Umsätze neto oder brutto buchen. Entweder weist er bei jedem steuerpflichtigen Umsatz die Mehrwertsteuer gesondert aus, oder er bucht einschließlich Mehrwertsteuer. Wählt er das Bruttoverfahren, so muss er am Monatsende aus den Bruttobeträgen die Mehrwertsteuer herausrechnen und auf die Konten „Vorsteuer“ bzw. Mehrwertsteuer übertragen.


Viele Grüße
Josef


Bezug
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