Ratenzahlung < Finanzmathematik < Finanz+Versicherung < Hochschule < Mathe < Vorhilfe
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Ich habe diese Frage auch in folgenden Foren auf anderen Internetseiten gestellt:
http://www.office-loesung.de/ftopic566832_0_0_asc.php#2405649
Moin,
ich habe ein kleines Problem, bei dem ich mal die Hilfe von euch brauche.
Ich bin eigentlich nicht so der Mathematiker und befasse mich eher mit Programmierung. Ich soll unter anderem ein Programm entwickeln, welches ein Ratenzahlungsmodell erstellt.
Mein Problem ist, ich weiß nicht welche Zinsrechnung korrekt ist.
Es ist ein Programm zum Verwalten von Mahnbescheiden. Dort soll dem Kunden auch möglich sein, Ratenzahlung auszuwählen.
Nehmen wir mal an es gibt eine unbezahlte Rechnung in Höhe von 1000 €. Der Kunde möchte diese auf Raten abbezahlen. Der Betrag soll mit 10% verzinst werden und die Rate soll monatlich erfolgen.
Ich hatte gedacht mit der K*p*t Formel könnte ich die Zinsen berechnen, aber jemand meinte, das würde so nicht funktionieren.
Kann mir hier vllt jemand helfen?
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Also deine Formel ergibt für mich überhaupt keinen Sinn. Du musst folgendermasen rechnen: Zum Zeitpunkt null hat der Kunde 1000€ Schulden. Nehmen wir nun mal er will eine monatliche Ratenzahlung in Höhe von 50€ zu einem Nominalzins von 10,00% p.a.
Der monatliche zinssatz beträgt dann 10,00%/12= 0,83%. Nach Ablauf des ersten Monats hat er durch die Zinsen 1000*(1+0,0083)€=1008,3€ Schulden davon zahlt er nun 50€ ab. Also hat er dann insgesamt 1008,3€-50€=958,3€ Schulden am Ende des Ersten Monats. Diese Rechnung lässt sich dann analof für den zweiten Monat durchführen und dann immer so weiter
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Nehme ich dann für den 2. Monat folgende Rechnung?
958,3*(1+0,0083)= 966.25
und dann -50€?
Wie mache ich es dann wenn es nicht über die Tilgungsrate berechnet werden soll, sondern über die Laufzeit?
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Hallo,
ich möchte dich an dieser Stelle mal in deinem Elan etwas bremsen. Wenn das hier etwas werden soll, was in realiter zur Anwenung kommt, dann würde ich mich an deiner Stelle erstmal mit den rechtlichen Gegebenheiten auseinandersetzen. Die schreiben nämlich durchaus im einen oder anderen Fall vor, wie die bereits bezahlten Raten zu verrechnen sind (also was entfällt auf Tilgung, Zinsen und Kosten?). Und wie dann ein konkreter Tilgungsplan bzw. eine mathematische Modellierung aussieht, wird davon wesentlich abhängen.
Wenn wir mal diese rechtlichen Probleme außer Acht lassen, dann ist das, was der User ahnungsloser86 angedeutet hat, ein Gedankengang, der einen, wenn man ihn zu Ende denkt, zur sog. Sparkassenformel bringt. Der mathematische Background ist dabei die Geometrische Reihe.
Gruß, Diophant
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Status: |
(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 10:53 Fr 11.01.2013 | Autor: | ExUserCel |
Ja da hast du sicherlich Recht mit dem rechtlichen Aspekt. Ich nehme mal an, du weißt nicht wie das ist?
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Status: |
(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 11:09 Fr 11.01.2013 | Autor: | Diophant |
Hallo,
> Ja da hast du sicherlich Recht mit dem rechtlichen Aspekt.
> Ich nehme mal an, du weißt nicht wie das ist?
nein, damit kenne ich mich nicht wirklich aus. Mir ist nur ein Fall bekannt, wo aus dem Nichtbeachten solcher Feinheiten ein Rechtsstreit entstanden ist.
Gruß, Diophant
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Wie mache ich es dann wenn es nicht über die Tilgungsrate berechnet werden soll, sondern über die Laufzeit?
Das heißt die Rate ist egal, der Betrag soll aber innerhalb von 6 Monaten abbezahlt werden.
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Status: |
(Antwort) fertig | Datum: | 12:33 Do 17.01.2013 | Autor: | moody |
> Das heißt die Rate ist egal, der Betrag soll aber
> innerhalb von 6 Monaten abbezahlt werden.
Dann nimmst du dir die bereits erwähnte Sparkassenformel und stellst nach der Rate um.
$R = ...$
Dafür musst du natürlich dann nur noch eingeben / festlegen welcher Zinssatz und welche Laufzeit $n$ gegeben sein soll und erhälst daraus die gegebene Rate.
Zu der rechtlichen Sache kann ich dir nur sagen, bei uns ist das so, dass eigentlich nie Zinsen angemahnt werden. Es folgenden Mahnungen, welche dann irgendwann Mahngebühren enthalten, diese sind aber unabhänging vom Betrag meistens gleich. Dh. mal werden 10€ angemahnt mit 11,90€ Gebühren, mal 500€ mit 11,90€ Gebühren.
Ich kann nur von meiner Arbeit reden, aber bei uns ist es unüblich, dass Zinsen auf aufstehende Beträge erhoben werden.
Das soll dich natürlich nicht davon abhalten, dich trotzdem mit der Problematik zu befassen :) Ich würde mir nur nicht allzuviele Hoffnungen, dass du die 10% Zinsen auch erhälst.
lg moody
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