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(Frage) beantwortet | Datum: | 19:09 Do 05.10.2006 | Autor: | foi12 |
Aufgabe | ICH wusste nicht wo ich diese Frage hinposten soll da ich keinen Bereich Rechnungswesen fand kann mir vielleicht trotzdem jemand helfen ?
Ein Softwarehaus kauft zum 24.09.2002 einen Stalschrank für 460,00 nett + UST
zum aufbewahren von Datenträgern bei der Firma Metallic GmbH.
Die Firma gewährt einen Rabatt von 15 % auf den Kaufpreis und stellt
Transportkosten von 25,00 netto + UST in Rechnung.
1.1 Buchen Sie den Rechnungeingang beim Softwarehaus.
Das Softwarehaus überweist den Rechnungsbetrag innerhalb der Skontofrist und
zieht deshalb vereinbarungsgemäß 3 % Skonto ab.
1.2 Buchen Sie den Rechnungsausgleich.
1.3 Kann der Stahlschrank am Ende des Jahres als GWG (Geringwertiges -Geschäftsgut) buchhalterisch behandelt
werden begründen Sie ihre Entscheidung mit zwei Argumenten.
1.4 Welches Wahlrecht kann das Softwarehaus bei Billanzerstellung 2002 ausnutzen? |
Wäre froh mir könnte jemand helfen, würde mir schon reichen wenn ich wüsste was mit den Buchungssätzen ist.
Meine Lösung:
1.1:
Anschaffungspreis => 460,00
- 15 % => 69,00
-------------------------------------
= Anschaffungspreis => 391,00
+ Anschaffungsnebenkosten => 25,00
-------------------------------------
= Anschaffungskosten => 416,00
Buchungssatz:
Betriebs- und Geschaftsausstattung 391,00 an Verbindlichkeiten 482,56
+ Bezugskosten 25,00
+ Vorsteuer 66,56
1.2:
Verbindlichkeiten 482,56 an Bank 468,08 <= 3% von Vorsteuer und Nachlässe abgezogen
Vorsteuer 1,99 <= 3% der obigen Vorsteuer
Nachlässe 12,48 <= 3% von 416 (Konto ist aber glaube ich falsch)
1.3:
Nein es kann nicht über GWG abgeschrieben werden, da die Anschaffungs kosten mehr als 410 Euro
betragen und das Güt nicht beweglich ist.
1.4:
???
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Hallo,
> ICH wusste nicht wo ich diese Frage hinposten soll da ich
> keinen Bereich Rechnungswesen fand kann mir vielleicht
> trotzdem jemand helfen ?
Ich kanns ja mal versuchen:
>
> Ein Softwarehaus kauft zum 24.09.2002 einen Stalschrank für
> 460,00 nett + UST
> zum aufbewahren von Datenträgern bei der Firma Metallic
> GmbH.
>
> Die Firma gewährt einen Rabatt von 15 % auf den Kaufpreis
> und stellt
> Transportkosten von 25,00 netto + UST in Rechnung.
>
> 1.1 Buchen Sie den Rechnungeingang beim Softwarehaus.
>
> Das Softwarehaus überweist den Rechnungsbetrag innerhalb
> der Skontofrist und
> zieht deshalb vereinbarungsgemäß 3 % Skonto ab.
>
> 1.2 Buchen Sie den Rechnungsausgleich.
>
> 1.3 Kann der Stahlschrank am Ende des Jahres als GWG
> (Geringwertiges -Geschäftsgut) buchhalterisch behandelt
> werden begründen Sie ihre Entscheidung mit zwei
> Argumenten.
>
> 1.4 Welches Wahlrecht kann das Softwarehaus bei
> Billanzerstellung 2002 ausnutzen?
> Wäre froh mir könnte jemand helfen, würde mir schon
> reichen wenn ich wüsste was mit den Buchungssätzen ist.
>
> Meine Lösung:
>
> 1.1:
>
>
> Anschaffungspreis => 460,00
> - 15 % => 69,00
> -------------------------------------
> = Anschaffungspreis => 391,00
> + Anschaffungsnebenkosten => 25,00
> -------------------------------------
> = Anschaffungskosten => 416,00
Die Anschaffungskosten sind richtig berechnet.
>
>
> Buchungssatz:
>
> Betriebs- und Geschaftsausstattung 391,00 an
> Verbindlichkeiten 482,56
> + Bezugskosten 25,00
> + Vorsteuer 66,56
Bei dem Buchungssatz ist eine kleine Falle drin: Auf das Konto Betriebs- und Geschäftsausstattung gehören die Anschafungskosten, die Du oben ausgerechnet hast, also 416,00.
Buchungssatz:
[mm]BGA \qquad \qquad \qquad 416,00 [/mm]
[mm]+ Vorsteuer \qquad \qquad 66,56 [/mm]
[mm]an \, Verbindlichkeiten \qquad \qquad \qquad 482,56 [/mm]
> 1.2:
>
> Verbindlichkeiten 482,56 an Bank
> 468,08 <= 3% von Vorsteuer und Nachlässe abgezogen
> Vorsteuer 1,99 <= 3% der obigen
> Vorsteuer
> Nachlässe 12,48 <= 3% von 416 (Konto ist aber
> glaube ich falsch)
>
In diesem Buchungssatz steckt eine weitere Falle: Der Skontobetrag verringert die Anschaffungskosten und muß deshalb gegen das Konto BGA gebucht werden. Also
[mm]Verbindlichkeiten \qquad 482,56 [/mm]
[mm]an \, Bank \qquad \qquad \qquad \qquad \qquad \qquad 468,08 [/mm]
[mm]an \, BGA (Netto-Skontobetrag) \qquad 12,48 [/mm]
[mm]an \, Vorsteuer \qquad \qquad \qquad \qquad \qquad 2,00 [/mm]
> 1.3:
>
> Nein es kann nicht über GWG abgeschrieben werden, da die
> Anschaffungs kosten mehr als 410 Euro
Wenn Du den Netto-Skontobetrag aus den BGAs rausgebucht hast, bleiben Dir Anschaffungskosten von 403,52 übrig. Das ist weniger als 410 !
> betragen und das Güt nicht beweglich ist.
Ein Stahlschrank ist zwar schwer - aber beweglich ist er schon. Unbeweglich sind Grundstücke, Gebäude, einige technische Anlagen, z.B. Gleisanlagen, evtl. auch ein eingemauerter Safe. Daß der Stahlschrank eingemauert ist, geht aus der Aufgabenstellung aber nicht hervor.
>
> 1.4:
>
> ???
Ich glaube, das zielt auf die Vereinfachungsregel ab, die es bis vor einigen Jahren noch gab. Das Softwarehaus kann wählen, ob es die Abschreibung taggenau berechnet, oder, da der Schrank in der zweiten Jahreshälfte angeschafft wurde, eine halbe Jahresafa ansetzt.
Evtl. ist aber auch gemeint, daß das Softwarehaus zwischen linearer und degressiver Abschreibung wählen kann.
Vielleicht sind ja auch beide Wahlmöglichkeiten gemeint ???
Ich hoffe, das hilft Dir jetzt weiter.
Viel Erfolg weiterhin!
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Hallo,
noch ein Nachtrag zu den Wahlmöglichkeiten.
Das Softwarehaus kann natürlich auch zwischen der GWG und der normalen Abschreibung wählen.
Viele Grüße
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