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hallo;
ich besuche den wirtschafts lk jetzt im ersten semester und habe folgende frage:
unser lehrer hat uns folgende aufgabe gegeben:
Beim bau einer scheune hat bauer x versehentlich steine seines nachbarn verwendet, die an der grundstücksgrenze lagen. bauer y will seine steine zurück.
wie ist die rechtslage?
begründe, wer eigentümer ist.
mein lösungsansatz:
nützliche paragraphen:
§ 823 bgb schadensersatzpflicht: wer fahrlässig....das eigentum.....eines anderen wiederrechtlich verletzt....ist zum ersatz verpflichtet.
§985 Herausgabeanspruch (bgb) und §990:
ab kennissnahem einer eigentumsverletzung ist der besitzer zur rückgabe des eigentums eines anderen verplichtet...
aber kann es sein, dass der bauer die steine aus seiner scheune wieder herausmachen muss?
gibt es einen paragraphen, der beschreibt, wann schadensersatz und wann rückgabe einer sache zu leisten ist?
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Status: |
(Antwort) fertig | Datum: | 22:39 Di 07.10.2008 | Autor: | smarty |
Hallo ,
da fällt mir auf die Schnelle nur §§946ff ein
Viele Grüße
Smarty
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oh cool danke, ja der is ganz gut.> Hallo ,
;)
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