Taschenrechner f. Abi erlaubt? < Taschenrechner < Mathe-Software < Mathe < Vorhilfe
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Hi,
ich habe letztens einen recht interessanten Taschenrechner (HP48gii) gesehen. Meine Frage ist nun, ob es legitim ist diesen auch im Abitur zu benutzen, obwohl dieser Graphiken zeichen kann. Meines Wissens ist im Abitur jeder Taschenrechner erlaubt, der nicht programmierbar ist, jedoch bin ich mir nicht 100%-ig sicher.
Information zum Taschenrechner (HP48gii):
Mit einer Bibliothek von 180 Formeln und Konstanten sowie ein Display mit 130 x 64 Pixel für 3-D-Grafiken dürfte dieser Taschenrechner selbst Anspruchsvolle im Bereich Technik, Wissenschaft, Vermessung, Mathematik und Statistik zufrieden stellen. Über die serielle Schnittstelle (RS 232) können die internen 80,7 kByte des Datenspeichers gesichert, Internetdaten an den Taschenrechner weitergegeben werden.
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Hallo Mathe-Freak,
> Hi,
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> ich habe letztens einen recht interessanten Taschenrechner
> (HP48gii) gesehen. Meine Frage ist nun, ob es legitim ist
> diesen auch im Abitur zu benutzen, obwohl dieser Graphiken
> zeichen kann. Meines Wissens ist im Abitur jeder
> Taschenrechner erlaubt, der nicht programmierbar ist,
> jedoch bin ich mir nicht 100%-ig sicher.
Mit "legitim" hat das nicht viel zu tun.
Vielmehr hängt das von der Erlasslage in den verschiedenen Bundesländern ab.
Du solltest also schon bekannt geben, wo du Abitur machen wirst.
Im allgemeinen kann man aber sagen:
es muss stets die "Vergleichbarkeit" innerhalb der Lerngruppe gewährleistet sein.
Sollte bei Euch der Rechner also offiziell im Unterricht eingeführt sein und alle Schüler ihn prinzipiell benutzen können, kann er auch im Abitur zugelassen werden.
> Information zum Taschenrechner (HP48gii):
> Mit einer Bibliothek von 180 Formeln und Konstanten sowie
> ein Display mit 130 x 64 Pixel für 3-D-Grafiken dürfte
> dieser Taschenrechner selbst Anspruchsvolle im Bereich
> Technik, Wissenschaft, Vermessung, Mathematik und Statistik
> zufrieden stellen. Über die serielle Schnittstelle (RS 232)
> können die internen 80,7 kByte des Datenspeichers
> gesichert, Internetdaten an den Taschenrechner
> weitergegeben werden.
Ich vermute, dieser Rechner ist zu "anspruchsvoll" und kann "zu viel", als dass er zugelassen werden kann. Aber: es kommt auf die Erlasslage an.
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1. Ich gehe in Hessen zur Schule.
2. In unserer Klasse wurden dieser Taschenrechner mit diesem extremen Funktionsumfang natürlich nicht eingeführt. (Er kostet über 100 Euro) Wir benutzen alle unterschiedliche Standarttaschenrechner. die im Schnitt etwa 20-30 Euro kosten. Jedoch habe ich gelesen, dass man nur keine programmierbaren Rechner benutzen darf. Dürfte ich nun einen solchen Rechner im Abi benutzen?
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Status: |
(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 18:35 Fr 19.11.2004 | Autor: | informix |
Hallo Mathe-Freak:
> 1. Ich gehe in Hessen zur Schule.
> 2. In unserer Klasse wurden dieser Taschenrechner mit
> diesem extremen Funktionsumfang natürlich nicht eingeführt.
> (Er kostet über 100 Euro) Wir benutzen alle
> unterschiedliche Standarttaschenrechner. die im Schnitt
> etwa 20-30 Euro kosten. Jedoch habe ich gelesen, dass man
> nur keine programmierbaren Rechner benutzen darf. Dürfte
> ich nun einen solchen Rechner im Abi benutzen?
>
nein
siehe Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Mathematik:
lies Seite 20:
Taschenrechner (nicht programmierbar), Tabellenwerk und Formelsammlung (ohne
ausführliche Musterbeispiele) sind zur Bearbeitung der folgenden Aufgaben generell
zugelassen. Zusätzliche Hilfsmittel wie GTR (grafikfähige Taschenrechner ohne CAS
und ohne aufgespielte Programme), CAS oder Programme werden ggf. genannt. Die
Zulassung von grafikfähigen und programmierbaren Taschenrechnern als Hilfsmittel für
die schriftliche Abiturprüfung ist nicht verpflichtend.
.. soll heißen, in der Regel werden GTR nicht zugelassen.
Tut mir leid für dich ...
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Status: |
(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 23:39 Fr 19.11.2004 | Autor: | Peter_Pein |
Liebe Teilnehmer an dieser Diskussion,
vieleicht bin ich noch naiv oder schon dement, aber ich verstehe nicht, warum nicht einfach die Lehrerin/der Lehrer gefragt wurde. Das hätte innerhalb von Sekunden eine kompetente Antwort ergeben, anstatt über etliche Stunden verteilt immer wieder ins Netz schauen zu müssen, um zu sehen, ob jemand etwas definitives heraus bekommen hat.
Kopfschüttelnde Grüße & alles Gute für's Abi,
Peter
P.S.: Falls ich doch etwas übersehen haben sollte, antwortet mir doch bitte direkt an [mm] peter.pein[i]@[\i]dordos.de [/mm] - es sei denn der Kommentar ist von allgemeinem Interesse. Merci.
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Status: |
(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 23:57 Fr 19.11.2004 | Autor: | Marc |
Hallo Peter_Pein,
> vieleicht bin ich noch naiv oder schon dement, aber ich
> verstehe nicht, warum nicht einfach die Lehrerin/der Lehrer
> gefragt wurde. Das hätte innerhalb von Sekunden eine
> kompetente Antwort ergeben, anstatt über etliche Stunden
> verteilt immer wieder ins Netz schauen zu müssen, um zu
> sehen, ob jemand etwas definitives heraus bekommen hat.
Schwierg, freitags um 14:29 noch seinen Lehrer zu erreichen
Den Lehrer zu fragen war aber auch mein erster Gedanke, aber es hätte ja sein können (und so scheint es ja auch zu sein), dass Rechner dieser Art von vorneherin nicht im Abi erlaubt sind (falls der ganze Kurs nicht damit bereits arbeitet).
Also konnte Mathe-Freaks Frage hier 60 Stunden früher beantwortet werden
Viele Grüße,
Marc
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Ich kann dir den FX-991ES von Casio empfehlen. Es ist ein nicht programmierbarer Taschenrechner mit dem man indirekt (durch eine Wertetabelle) auch Graphen zeichnen kann. Er ist in allen Bundesländern als Abitur Rechner zugelassen und kann auch in der Prüfung uneingeschränkt benutzt werden.
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Status: |
(Antwort) fertig | Datum: | 15:15 Fr 26.06.2009 | Autor: | HILFE16 |
also bei meiner abi-prüfung durften solche taschenrechner, die bestimmte integrale berechnen können, NICHT benutzt werden.
wir durften nur gaaanz einfach taschenrechner verwenden. aber für die abi-prüfung geht das ganze auch mit einfachen taschenrechnern. wirklich
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