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USt und VSt und Buchhaltung: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 15:15 Sa 17.01.2009
Autor: Englein89

Hallo,

ich habe nochmals eine Frage zum Thema Umsatzsteuer und Vorsteuer.

Wenn ich nun meine USt und Vorsteuern alle gebucht habe, kann es ja 2 Fälle geben: Entweder ich habe mehr Forderungen gegen das Finanzamt (Vorsteuerkonto im Soll ist also größer) oder ich habe mehr auf der Habenseite (was wäre das dann für ein Fall?).

Gehen wir vom ersten Fall aus. Dann bilde ich das Saldo, also habe ich auf der Habenseite beim Konto Vorsteuer einen Wert ermittelt. Da ich das KOnto Vorsteuer über das Konto Umsatzsteuer (und niemals umgekehrt?) auflöse, habe ich den Buchungssatz "USt an VSt".

Nun ermittle ich dort das jeweilige Saldo, gehen wir davon aus, dass ich auf der Habenseite beim Konto USt mehr habe, also ist der Saldo auf der Soll-Seite des USt-Kontos.
Da nun die Umsatzsteuer eine Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt ist, aber ich nun einen Saldo im Soll habe, muss ich also nur noch das Saldo ans Finanzamt zahlen, richtig?

Wir haben aber gebucht "USt an Bank". Wieso?!
---

Ich verstehe auch immernoch nicht so 100%ig (ich hab einfach ein Brett vor dem Kopf) wieso am Ende nur noch der Kunde belastet wird mit den USt und der Rest im Grunde immer nur das bekommt, was er auch verkauft hat, also den Mehrwert.

Könnt ihr mir bitte helfen? :(

        
Bezug
USt und VSt und Buchhaltung: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 15:49 Sa 17.01.2009
Autor: Josef

Hallo Englein,


>  
> ich habe nochmals eine Frage zum Thema Umsatzsteuer und
> Vorsteuer.
>  
> Wenn ich nun meine USt und Vorsteuern alle gebucht habe,
> kann es ja 2 Fälle geben: Entweder ich habe mehr
> Forderungen gegen das Finanzamt (Vorsteuerkonto im Soll ist
> also größer)

[ok]


>  oder ich habe mehr auf der Habenseite (was
> wäre das dann für ein Fall?).

Zahlung an das Finanzamt (Umsatzsteuerschuld)

>  
> Gehen wir vom ersten Fall aus. Dann bilde ich das Saldo,
> also habe ich auf der Habenseite beim Konto Vorsteuer einen
> Wert ermittelt. Da ich das KOnto Vorsteuer über das Konto
> Umsatzsteuer (und niemals umgekehrt?) auflöse, habe ich den
> Buchungssatz "USt an VSt".


[ok]


>  
> Nun ermittle ich dort das jeweilige Saldo, gehen wir davon
> aus, dass ich auf der Habenseite beim Konto USt mehr habe,
> also ist der Saldo auf der Soll-Seite des USt-Kontos.
> Da nun die Umsatzsteuer eine Verbindlichkeit gegenüber dem
> Finanzamt ist, aber ich nun einen Saldo im Soll habe, muss
> ich also nur noch das Saldo ans Finanzamt zahlen, richtig?
>  
> Wir haben aber gebucht "USt an Bank". Wieso?!
>  ---

Umsatzsteuerschuld nimmt somit ab und auf der anderen Seite belaste ich meine Bank (mache also eine Abbuchung).



>  
> Ich verstehe auch immernoch nicht so 100%ig (ich hab
> einfach ein Brett vor dem Kopf) wieso am Ende nur noch der
> Kunde belastet wird mit den USt und der Rest im Grunde
> immer nur das bekommt, was er auch verkauft hat, also den
> Mehrwert.
>  



Unter Vorsteuer versteht man die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer), die ein Unternehmer einem anderer Unternehmer in Rechnung stellt und die der Unternehmer  von seiner an das Finanzamt zu zahlenden Umsatzsteuer abziehen kann.

Der Endverbraucher (der Privatmann, der also kein Unternehme ist) muss die vom Händler in Rechnung gestellte Umsatzsteuer in voller Höhe zahlen. Weil der Endverbraucher kein Unternehmer ist, kann er auch keine Vorsteuer anrechnen.


Viele Grüße
Josef

Bezug
                
Bezug
USt und VSt und Buchhaltung: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 15:57 Sa 17.01.2009
Autor: Englein89

Lieben Dank!

Das heißt also, dass jeder Unternehmer aber durchaus Steuern zahlt, aber nur aus den Teil der einen Mehrwert darstellt?

Und nochmal zu der Frage des Abschlusses des Kontos: Das heißt ich buche deshalb an Bank, weil ich von hier aus das Geld an das Finanzamt buche? Also dass ich von meinem Bankkonto das wegnehme, was ich dem Finanzamt schuldig bin?

Und ansonsten buche ich das Saldo einfach ins Soll bei meinem Bankkonto, weil ich ja was übrig habe?

Danke, Josef!

Bezug
                        
Bezug
USt und VSt und Buchhaltung: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 16:33 Sa 17.01.2009
Autor: Josef

Hallo Englein,


>  
> Das heißt also, dass jeder Unternehmer aber durchaus
> Steuern zahlt, aber nur aus den Teil der einen Mehrwert
> darstellt?
>  

Er führt nur die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) an das Finanzamt ab.
Die Umsatzsteuer ist für den Unternehmer ein durchlaufender Posten.

"Wenn Sie als umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer an einen Kunden Waren liefern oder ihm gegenüber eine Leistung erbringen, müssen Sie die in Rechnung gestellte oder im Bruttopreis enthaltene Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen."

www.steuernetz.de - Lexikon



Hier zahlt der Unternehmer keine Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer zahlt der Endverbraucher, der Privatkunde. Diese Umsatzsteuer, die der Unternehmer vom Endverbraucher erhält, gibt er nur an das Finanzamt weiter.



> Und nochmal zu der Frage des Abschlusses des Kontos: Das
> heißt ich buche deshalb an Bank, weil ich von hier aus das
> Geld an das Finanzamt buche?

[ok]


> Also dass ich von meinem
> Bankkonto das wegnehme, was ich dem Finanzamt schuldig
> bin?
>  


[ok]

> Und ansonsten buche ich das Saldo einfach ins Soll bei
> meinem Bankkonto, weil ich ja was übrig habe?
>  

[ok]


Viele Grüße
Josef

Bezug
                                
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USt und VSt und Buchhaltung: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 17:28 Sa 17.01.2009
Autor: Englein89

Aber warum ist dann die Vorsteuer eine Forderung gegenüber dem Finanzamt. Warum kriege ich was wieder?

Bezug
                                        
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USt und VSt und Buchhaltung: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 18:04 Sa 17.01.2009
Autor: Analytiker

Hi du,

> Aber warum ist dann die Vorsteuer eine Forderung gegenüber
> dem Finanzamt. Warum kriege ich was wieder?

Weil letztednlich nicht der Unternehmer die Vorsteuer bezahlt, sondern der Endkunde. Der bezahlt unterm Strich alles an Steuer. Der Unternehmer legt quasi für das FA die Vorsteuer aus, und hat dann natürlich eine Forderung gegenüber dieser. Folgende Grafik macht es transparenter:

[Dateianhang nicht öffentlich]

Liebe Grüße
Analytiker
[lehrer]

Dateianhänge:
Anhang Nr. 1 (Typ: JPG) [nicht öffentlich]
Bezug
                                        
Bezug
USt und VSt und Buchhaltung: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 18:14 Sa 17.01.2009
Autor: Josef

Hallo Englein,

Analytiker hat dir inzwischen eine gute Darstellung gegeben.

Ich habe noch ein Beispiel zur Verdeutlichung:

Nur ein Unternehmer kann Vorsteuern dem Finanzamt gegenüber geltend machen. Er kauft Ware von einem Lieferanten und erhält eine Rechnung einschließlich Umsatzsteuer. Diese Umsatzsteuer kann der Unternehmer nun als Vorsteuer beim Finanzamt mit seiner Umsatzsteuer-Voranmeldung zurückholen, erstatten lassen. Übrige Käufe und Verkäufe mach der Unternehmer nicht. Also bekommt er vom Finanzamt die vom Lieferanten in Rechnung gestellte Umsatzsteuer (für den Unternehmer ist das die Vorsteuer) zurück, erstattet.



Weiter Erläuterungen zu diesem Thema:


Die Vorsteuer:
Das ist die Umsatzsteuer, die ein Unternehmer beim Bezug von Waren und Dienstleistungen an andere Unternehmer zahlt. Sie wird in der Regel vom Finanzamt erstattet.

Beispiel: Ein Elektrohändler hat in einem Jahr Radios für 95.200 Euro gekauft und für 119.000 Euro verkauft. Der Steuersatz der Umsatzsteuer beträgt 19 Prozent. Die Ausgangsumsatzsteuer ist aus den Verkaufserlösen heraus zu rechnen: 19/119 von 119.000 Euro = 19.000 Euro. Die Vorsteuer berechnet sich analog aus den Einkaufspreisen: 19/119 von 95.200 Euro = 15.200 Euro. Der Elektrohändler kann in seiner Umsatzsteuererklärung die Ausgangsumsatzsteuer und die Vorsteuer miteinander verrechnen. Die sich daraus ergebende Differenz von 3.800 Euro (19.000 Euro minus 15.200 Euro) muss er an das Finanzamt zahlen.

5. Was ist der Unterschied zwischen Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer?

Beide Bezeichnungen meinen heute dasselbe. Umsatzsteuer entsteht, wenn Umsätze mit Waren oder Dienstleistungen getätigt werden. Daraus entstand der in Deutschland traditionell gebräuchliche Name Umsatzsteuer. Funktionell korrekter ist aber die Bezeichnung Mehrwertsteuer, weil jeder Unternehmer letztlich nur den Gewinnaufschlag versteuert, der auf einer Wertschöpfung beruht, also den geschaffenen Mehrwert.

Beispiel Elektrohändler (Frage 4): Der Mehrwert, den der Elektrohändler schafft, ergibt sich aus Verkaufserlös (119.000 Euro) minus Einkaufspreis (95.200 Euro) = 23.800 Euro. Die Steuerlast auf den Mehrwert berechnet sich: 19/119 von 23.800 Euro = 3.800 Euro.


[]Umatzsteuer


Viele Grüße
Josef



Bezug
                                                
Bezug
USt und VSt und Buchhaltung: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 12:10 So 18.01.2009
Autor: Englein89

Danke an euch beide.

Ich habe es nun so verstanden, dass also jeder Unternehmer nur darauf Umsatzsteuer zahlt, woraus er einen Mehrwert geschaffen hat. Dies kriegt er aber vom Finanzamt zurück, weil am Ende der Endkunde die ganzen Mehrwertsteuern zahlt. Ist das nun so richtig?

Bezug
                                                        
Bezug
USt und VSt und Buchhaltung: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 15:32 So 18.01.2009
Autor: Josef

Hallo Englein,


>  
> Ich habe es nun so verstanden, dass also jeder Unternehmer
> nur darauf Umsatzsteuer zahlt, woraus er einen Mehrwert
> geschaffen hat.


[ok]


Mehrwertsteuer, weil jeder Unternehmer letztlich nur den Gewinnaufschlag versteuert, der auf einer Wertschöpfung beruht, also den geschaffenen Mehrwert.

Die Vorsteuer:
Das ist die Umsatzsteuer, die ein Unternehmer beim Bezug von Waren und Dienstleistungen an andere Unternehmer zahlt. Sie wird in der Regel vom Finanzamt erstattet.


> Dies kriegt er aber vom Finanzamt zurück,
> weil am Ende der Endkunde die ganzen Mehrwertsteuern zahlt.
> Ist das nun so richtig?


[ok]


Der Unternehmer muss den Umsatzsteuerbetrag auf seiner Rechnung für die geleisteten Dienstleistungen oder gelieferten Güter gesondert ausweisen. Nur dann darf der Empfänger dieser Leistung, sofern er als Unternehmer dazu berechtigt ist, diese Steuer als Vorsteuer abziehen.


Der Endverbraucher, der Privatmann, kann die in der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen. Er muss den  Bruttorechnungbetrag (einschließlich ausgewiesener Umsatzsteuer)  an den Verkäufer (Unternehmer) zahlen. Die ausgewiesen Umsatzsteuer muss dann der Verkäufer an das Finanzamt weiterleiten. Mit anderen Worten gesagt, der Endkäufer (der Privatmann) zahlt die ausgewiesene Umsatzsteuer der zuletzt ausgestellen Rechnung. Für den Unternehmer entstehen daher keine Kosten. Er ist jedoch verpflichtet, diese Umsatzsteuer an das  Finanzamt abzuführen. Für den Unternehmer stellen diese Umsatzsteuer-Zahlungen durchlaufende Kosten dar.


Viele Grüße
Josef



Bezug
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