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(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 19:59 So 11.07.2010 | Autor: | Kuriger |
Hallo. Ich bin hin und weg wie aktuell die Vorlesungsskripte nachgeführt sind........
[Dateianhang nicht öffentlich]
Dateianhänge: Anhang Nr. 1 (Typ: jpg) [nicht öffentlich]
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(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 20:03 So 11.07.2010 | Autor: | Tyskie84 |
Hallo,
wie Du bereits schon sagtest handelt es sich wohl um einen Ausschnitt eines Vorlesungsskriptes welches ja nicht von Dir stammt. Es mag vielleicht veraltet sein dennoch haben ältere Skripte auch das Recht nicht nicht ins Netz ohne Zustimmung des Autors gestellt zu werden. Bitte lese dir die Forenregeln durch!
Klick
Gruß
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(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 20:06 So 11.07.2010 | Autor: | Kuriger |
Kannst du mir sagen wenn es denn verjährt? Na ja, das Skript wurde nicht selbst geschrieben, sondern viel mehr aus Bücher kopiert...
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(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 00:07 Mo 12.07.2010 | Autor: | reverend |
Hallo, Ihr beiden!
> "Das Urheberrecht entsteht
> mit der Schöpfung des Werkes und es erlischt regelmäßig
> 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers." Falls dies noch die
> aktuelle Gesetzeslage ist.
Ja, das ist noch die aktuelle Gesetzeslage, unter anderem in Deutschland, aber nicht weltweit. Das Thema ist unangenehm kompliziert. Unter bestimmten Umständen kann das Urheberrecht auch an eine dritte (auch juristische) Person übergehen oder veräußert werden; außerdem kann die Frist vom Rechteinhaber ggf. verlängert werden. Es handelt sich insofern um die Minimalfrist.
Sie erlischt dann vorzeitig, wenn kein Schutzanspruch besteht oder aber das betreffende Werk in hinreichendem Maß Allgemeingut geworden ist, ohne dass dem widersprochen worden wäre.
Weiterhin kommt der Schutz generell dann nicht zustande, wenn die "Schöpfungshöhe" gering ist. Die Gleichung 13*17=221 könnte ich mir daher z.B. nicht schützen lassen. Insofern ist gerade bei Aufgabenstellungen in Skripten die Rechtssprechung nicht einheitlich und daher mit Vorsicht zu genießen.
Soweit nur ein kurzer Ausblick. Was das eingestellte Skript betrifft, darf (oBdA ) davon ausgegangen werden, dass der Urheberrechtsschutz zustandekam und noch nicht erloschen ist bzw. frühestens - trotz der Währungsangabe - im Jahr 2070 erlischt.
Eine begrenzte Verwendung zu wissenschaftlichen Zwecken ist aber zuzugestehen, sofern die Quelle vollständig und identifizierbar angegeben und die Urheberrechte anerkannt werden.
Dieser Fall liegt hier allerdings offenbar nicht vor.
Grüße
reverend
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(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 06:53 Di 13.07.2010 | Autor: | felixf |
Moin,
bei mir im Studium hat so vor 7 Jahren vielleicht ein Prof mal vergilbte Folien (!) auf den Tageslichtprojektor gelegt, und uns Blaetter kopiert, die einen Stempel hatten mit einer vierstelligen Postleitzahl. (Und vermutlich noch aelter waren als die Postleitzahlenumstellung...)
LG Felix
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(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 10:37 Di 13.07.2010 | Autor: | Loddar |
Hallo!
Nur mal so nebenbei bemerkt ...
> die einen Stempel hatten mit einer vierstelligen Postleitzahl.
> (Und vermutlich noch aelter waren als die Postleitzahlenumstellung...)
Und die war im Jahr 1993!
Gruß
Loddar
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