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(Frage) beantwortet | Datum: | 23:42 Mi 11.07.2012 | Autor: | nicom88 |
Hi,
ich komme mit folgender Formulierung nicht ganz klar:
Deckt sich der spätere Schaden mit dem ursprünglichen Mangelunwert, dann besteht Stoffgleichheit.
Mangelunwert ist die im Mangel verkörperte Entwertung der Sache für das Äquivalenzinteresse.
Dazu Beispiele:
- Ein Fahrstuhl soll eine bestimmte Nutzlast haben. Vertraglich vereinbart sind 50 Tonnen; aufgrund eines (Material-)Fehlers beträgt die tatsächliche Nutzlast nur 12 Tonnen.
Hier liegt der Schaden in der geringeren Nutzlast; der Mangelunwert liegt jedoch auch in der geringeren Nutzlast (sofern Reparatur nicht möglich war wg. Unwirtschaftlichkeit oder ...). Insofern ist Stoffgleichheit gegeben?
- Selbiges Beispiel, aber die Nutzlast verringert sich beim Betrieb auf Grund eines (Material-)Fehlers sukzessive.
Wie liegt der Fall hier? Grds. müssten diese beiden Fälle gleich zu behandeln sein, da ja von vornherein die geringere Nutzlast auf Grund des (Material-)Fehlers feststeht.
- Wäre eine Reparatur möglich gewesen, dann würde Stoffgleichheit nicht gegeben sein, richtig?
Vielen Dank und liebe Grüße!
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