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(Frage) beantwortet | Datum: | 15:52 Mo 25.01.2010 | Autor: | lisab |
Hallo ich habe nur eine allgemeine Frage: Was ich nicht verstehe ist, warum es den Straftatsbestand "Widerstand gegen die Staatsgewalt" gibt. Sicher ich kann das nachvollziehen, dass man so was eingeführt hat, aber spricht das nicht gegen das Widerstandsrecht im Grundgesetz??
# Ich habe diese Frage in keinem Forum auf anderen Internetseiten gestellt.
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(Antwort) fertig | Datum: | 16:20 Mo 25.01.2010 | Autor: | Josef |
Hallo,
> Hallo ich habe nur eine allgemeine Frage: Was ich nicht
> verstehe ist, warum es den Straftatsbestand "Widerstand
> gegen die Staatsgewalt" gibt. Sicher ich kann das
> nachvollziehen, dass man so was eingeführt hat, aber
> spricht das nicht gegen das Widerstandsrecht im
> Grundgesetz??
In Deutschland umfasst der Widerstand gegen die Staatsgewalt die Tatbestände Öffentliche Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB), Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB), Widerstand gegen Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen (§ 114 StGB), Gefangenenbefreiung (§ 120 StGB) und Gefangenenmeuterei (§ 121 StGB).
Verwechslungsgefahr besteht mit dem Widerstandsrecht aus Art. 20 Abs. 4 GG insofern, als alle Deutschen das Recht zum Widerstand gegen jeden haben, der es unternimmt die Ordnung, die Art. 20 GG festlegt, zu beseitigen und bei staatsfreundlicher Auslegung hierbei in Betracht kommt, dass der Staat selbst ein Widerstandsrecht hat.
Quelle
Viele Grüße
Josef
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