matheraum.de
Raum für Mathematik
Offene Informations- und Nachhilfegemeinschaft

Für Schüler, Studenten, Lehrer, Mathematik-Interessierte.
Hallo Gast!einloggen | registrieren ]
Startseite · Forum · Wissen · Kurse · Mitglieder · Team · Impressum
Forenbaum
^ Forenbaum
Status Mathe
  Status Schulmathe
    Status Primarstufe
    Status Mathe Klassen 5-7
    Status Mathe Klassen 8-10
    Status Oberstufenmathe
    Status Mathe-Wettbewerbe
    Status Sonstiges
  Status Hochschulmathe
    Status Uni-Analysis
    Status Uni-Lin. Algebra
    Status Algebra+Zahlentheo.
    Status Diskrete Mathematik
    Status Fachdidaktik
    Status Finanz+Versicherung
    Status Logik+Mengenlehre
    Status Numerik
    Status Uni-Stochastik
    Status Topologie+Geometrie
    Status Uni-Sonstiges
  Status Mathe-Vorkurse
    Status Organisatorisches
    Status Schule
    Status Universität
  Status Mathe-Software
    Status Derive
    Status DynaGeo
    Status FunkyPlot
    Status GeoGebra
    Status LaTeX
    Status Maple
    Status MathCad
    Status Mathematica
    Status Matlab
    Status Maxima
    Status MuPad
    Status Taschenrechner

Gezeigt werden alle Foren bis zur Tiefe 2

Navigation
 Startseite...
 Neuerdings beta neu
 Forum...
 vorwissen...
 vorkurse...
 Werkzeuge...
 Nachhilfevermittlung beta...
 Online-Spiele beta
 Suchen
 Verein...
 Impressum
Das Projekt
Server und Internetanbindung werden durch Spenden finanziert.
Organisiert wird das Projekt von unserem Koordinatorenteam.
Hunderte Mitglieder helfen ehrenamtlich in unseren moderierten Foren.
Anbieter der Seite ist der gemeinnützige Verein "Vorhilfe.de e.V.".
Partnerseiten
Dt. Schulen im Ausland: Mathe-Seiten:Weitere Fächer:

Open Source FunktionenplotterFunkyPlot: Kostenloser und quelloffener Funktionenplotter für Linux und andere Betriebssysteme
StartseiteMatheForenJuraeu richtlinie - zuständigkeit
Foren für weitere Schulfächer findest Du auf www.vorhilfe.de z.B. Informatik • Physik • Technik • Biologie • Chemie
Forum "Jura" - eu richtlinie - zuständigkeit
eu richtlinie - zuständigkeit < Jura < Geisteswiss. < Vorhilfe
Ansicht: [ geschachtelt ] | ^ Forum "Jura"  | ^^ Alle Foren  | ^ Forenbaum  | Materialien

eu richtlinie - zuständigkeit: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 17:45 Do 16.09.2010
Autor: Nino_Ryan

Aufgabe
Es wird eine Beschwerde gegen eine EU-Richtlinie zur Datenüberwachung eingereicht.

Frage 1: Welches Gericht ist zuständig? (BGH oder BVerfG)
Frage 2: Was für eine Beschwerde/Klage ist möglich?


Hi,

also Frage 1 habe ich gar keine Ahnung und wäre sehr verbunden, wenn ihr entsprechende Quellen auch mit angeben könntet.

zur Frage 2, würde ich Verfassungsbeschwerde erheben, weil es um den Verstoß gegen ein Grundrecht geht.. aber das Grundrecht wäre ja deutsches Grundrecht und EU ist ja höher gestellt.. daher bin ich leicht verwirrt.

Über Antworten udn Quellen würde ich mich sehr freuen!

Danke =)

        
Bezug
eu richtlinie - zuständigkeit: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 16:52 Fr 17.09.2010
Autor: Josef

Hallo Nino_Ryan;

> Es wird eine Beschwerde gegen eine EU-Richtlinie zur
> Datenüberwachung eingereicht.
>  
> Frage 1: Welches Gericht ist zuständig? (BGH oder BVerfG)
>  Frage 2: Was für eine Beschwerde/Klage ist möglich?
>  
>  
> also Frage 1 habe ich gar keine Ahnung und wäre sehr
> verbunden, wenn ihr entsprechende Quellen auch mit angeben
> könntet.
>  
> zur Frage 2, würde ich Verfassungsbeschwerde erheben, weil
> es um den Verstoß gegen ein Grundrecht geht..

[ok]

>  aber das
> Grundrecht wäre ja deutsches Grundrecht und EU ist ja
> höher gestellt.. daher bin ich leicht verwirrt.
>
> Über Antworten udn Quellen würde ich mich sehr freuen!
>  


Dadurch, dass die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft zwischenstaatlichen Einrichtungen Hoheitsrechte übertragen haben (vgl. Art. 23 Abs. 1 Satz 2 GG), ist die Europäische Gemeinschaft imstande, eine eigene autonome Rechtsprechung zu schaffen, indem sie Verordnungen und Richtlinien erlässt.

Für den übertragenen Kompetenzbereich hat das Gemeinschaftsrecht Vorrang vor dem nationalen Recht der Mitgliederstaaten. das gilt grundsätzlich auch für das nationale Verfassungsrecht.

Wenn allerdings das Gemeinschaftsrecht elementare Grundsätze des GG und dessen Wertordnung  antastet (vgl. Art. 79 Abs. 3 GG), darf das Bundesverfassungsgericht  das diese Grenzen überschreitende EG-Recht für unanwendbar erklären.

Der Datenschutz ist nicht nur eine Sache des Gesetzgebers, sondern hat Verfassungsrang.



Viele Grüße
Josef


Bezug
Ansicht: [ geschachtelt ] | ^ Forum "Jura"  | ^^ Alle Foren  | ^ Forenbaum  | Materialien


^ Seitenanfang ^
www.matheraum.de
[ Startseite | Forum | Wissen | Kurse | Mitglieder | Team | Impressum ]