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Forum "Fachdidaktik" - Übersetzung Gesetz
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Übersetzung Gesetz: Verstehe das Gesetz nicht
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 18:28 Sa 27.02.2010
Autor: DaMazen

Aufgabe

Anders als beim schulischen Umgang mit einer LRS-Problematik werden Nachteilsausgleiche bei vorliegenden besonderen Schwierigkeiten im mathematischen Lernen auf die Grundschule begrenzt.
Dies geschieht in Übereinstimmung mit Abschnitt II der „Grundsätze zur Förderung von
Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben oder im Rechnen“ der KMK in der Fassung vom 15.11.2007. Die Begrenzung hat ihren für die schulische Leistungsbewertung wesentlichen Grund darin, dass fehlerhafte Ergebnisse in mathematischen Operationen zumeist auch dysfunktional sind, also im Kontext der jeweiligen Aufgabe nicht verwertbar, während fehlerhaftes Schreiben und Lesen in der Regel das jeweilige Kommunikationszielnoch erreicht.
Quelle: Erlass 02/2010 LSR-ERlass Richtlinien

Ich verstehe den Inhal nicht. Es geht vorallem um die Stelle:

Die Begrenzung hat ihren für die schulische Leistungsbewertung wesentlichen Grund darin, dass fehlerhafte Ergebnisse in mathematischen Operationen zumeist auch dysfunktional sind, also im Kontext der jeweiligen Aufgabe nicht verwertbar, während fehlerhaftes Schreiben und Lesen in der Regel das jeweilige Kommunikationszielnoch erreicht.

Kann mir das jemand möglichst leicht erklären?

Danke DaMazen

        
Bezug
Übersetzung Gesetz: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 18:48 Sa 27.02.2010
Autor: Event_Horizon

Hallo!

Mir scheint ja fast, der Autor hat da auch gewisse Probleme sich verständlich auszudrücken...

Mit dem Text ist wohl gemeint, daß wenn jemand 50% aller Wörter falsch schreibt, es dennoch möglich ist, den Inhalt irgendwie zu entziffern bzw zu verstehen.

Wenn allerdings in einer Mathe-Aufgabe 50% aller Berechnungen falsch sind, kann man kaum noch erkennen, ob der Grundgedanke des Lösungswegs stimmt oder nicht.

Mathematik ist ja auch eine sehr exakte Kunst, bei der es letztendlich immer nur eine korrekte Antwort gibt, im Deutschunterricht basiert doch vieles auf Auslegung und Interpretation, auch andere Ansätze und Lösungen können gut sein.

Und wenn wer Probleme mit Kommas und Groß-/Kleinscheibung hat, er wird Texte lesen können, und was er schreibt, können auch andere noch lesen.
Aber wer Probleme mit Punkt-vor-Strichrechnung hat, wird weder beim Nachvollziehen noch beim Selberrechnen auf einen grünen zweig kommen.

Bezug
                
Bezug
Übersetzung Gesetz: Mitteilung
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 19:03 Sa 27.02.2010
Autor: mmhkt

Guten Abend,
soweit so gut und richtig.
Der Knackpunkt ist m.E. aber in der Begrenzung des Nachteilsausgleichs auf die Grundschule zu sehen.

Mit Nachteilsausgleich dürfte in diesem Zusammenhang zum einen eine differenzierte Beurteilung der mathematischen Leistungen eines von Matheschwäche - oder neudeutsch "Dyskalkulie" - betroffenen und geplagten Kindes gemeint sein. Zum anderen gehört dazu auch noch eine spezielle Förderung in der Schule.

Im Klartext:
Wer das "Glück" hat eine LRS diagnostiziert zu bekommen, hat über die Grundschule hinaus die besseren Karten.
Die Dyskalkuliekandidaten scheinen mit dem Abschluss der Grundschule sich selbst und/oder der externen (und damit i.d.R. selbst zu finanzierenden) Förderung überlassen zu bleiben.

Für jemanden der Mathematik kann, ist es kaum vorstellbar, dass es Menschen gibt, für die das alles nur ein wüster Zahlensalat ist und die auch mit viel Einsatz und Ach und Krach gerade mal das Notwendigste hinbekommen.

Das gilt auch für die Zeitgenossen mit LRS.
Davon kann man sich vielleicht noch eher ein Bild machen, wenn man sich asiatische, arabische oder sonstige fremden Schriften oder Schilder anschaut...

Schönen Gruß
mmhkt



Bezug
                        
Bezug
Übersetzung Gesetz: Frage (reagiert)
Status: (Frage) reagiert/warte auf Reaktion Status 
Datum: 19:09 Sa 27.02.2010
Autor: DaMazen

Hallo, vielen Dank schonmal!

Das habe ich jetzt auch so verstanden. Nur verstehe ich nicht, wenn man davon ausgeht, dass die Schüler eh alles falsch machen, warum lässt man ihnen nincht den Nachteilsausgleich. Sonst haben sie doch gar keine Chance oder?

Inhalt ist jetzt wohl klar, aber der Sinn? Irgendwie haben es die Schüler mit Dyskalkulie ja noch schlechter als die mit LRS, weilsie garnichts können!?

Bezug
                                
Bezug
Übersetzung Gesetz: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 22:40 Sa 27.02.2010
Autor: mmhkt

Guten Abend,
wenn Du Zeit und Geduld investieren willst:
Vielleicht bringt es dich weiter, wenn Du der Sache bei der Stelle auf den Grund gehst, die das ausgebrütet hat.

Die []KMK - frag doch einfach mal an mit der Bitte um eine allgemeinverständliche Erklärung.

Als andere Seite des Tisches könnte ich mir die []GEW und den []VBE
vorstellen.
Die haben gewiss auch etwas zur Aufklärung beizutragen.

Aus Erfahrung:
Egal wie ein Kind auffällt, sei es durch irgendeine "Dys-..." oder weil es besonders unruhig und unaufmerksam oder weil es sehr schüchtern, still und zurückhaltend ist - bei sehr vielen Lehrpersonen haben sowohl die betreffenden Kinder als auch deren Eltern einen schweren Stand.

Schönen Gruß
mmhkt



Bezug
                                        
Bezug
Übersetzung Gesetz: Danke
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 10:11 So 28.02.2010
Autor: DaMazen

Vielen Dank! Das ist eine gute Idee.

Bezug
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