vertragliche Schuldverh. < Jura < Geisteswiss. < Vorhilfe
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(Frage) beantwortet | Datum: | 16:07 So 28.02.2010 | Autor: | Pelz |
Hallo zusammen. Ich stehe bald vor meiner Zwischenprüfung. Bin schon fleißig am lernen, bloß bei einer Sache habberts bei mir. Wir haben in Allgemeiner Rechtslehre ein Skript bekommen wo es um die vertraglichen Schuldverhältnisse geht.Kann mir jemand erklären was ich unter Bringschuld,Schickschuld und Holschuld verstehe??? Anhand des Skriptes und des Internetes verstehe ich das absolut nicht.
Kann mir auch jemand sagen warum z.b. 20 kg Birnen zu der Stückschuld gehören? Ist doch nach Maß,Zahl oder so bestimmbar.
Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.Danke schon mal im Voraus
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(Antwort) fertig | Datum: | 17:02 So 28.02.2010 | Autor: | Josef |
> Hallo zusammen. Ich stehe bald vor meiner Zwischenprüfung.
> Bin schon fleißig am lernen, bloß bei einer Sache
> habberts bei mir. Wir haben in Allgemeiner Rechtslehre ein
> Skript bekommen wo es um die vertraglichen
> Schuldverhältnisse geht.Kann mir jemand erklären was ich
> unter Bringschuld,Schickschuld und Holschuld verstehe???
> Anhand des Skriptes und des Internetes verstehe ich das
> absolut nicht.
>
> Kann mir auch jemand sagen warum z.b. 20 kg Birnen zu der
> Stückschuld gehören? Ist doch nach Maß,Zahl oder so
> bestimmbar.
>
> Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.Danke schon mal im Voraus
Hallo Pelz,
Den Parteien steht es frei, den Wohnsitz des Gläubigers als Leistungsort zu bestimmen und so eine Bringschuld zu vereinbaren.
Es kann auch eine Schickschuld vereinbart werden, bei der der Schuldner für die Versendung der Sache zu sorgen hat.
Die Leistung ist nach § 269 Abs. 1 BGB grundsätzlich am Wohnsitz des Schuldners zu erbringen. bei Gewerbetreibenden ist der Ort der Niederlassung maßgeblich. Regelfall des BGB ist also die Holschuld.
Bezieht sich ein Verpflichtungsgeschäft auf einen ganz bestimmten, durch individuelle Merkmale gekennzeichneten Gegenstand, so handelt es sich um eine Stückschuld oder auch Speziesschuld genannt.
Viele Grüße
Josef
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