nachschüssige Verzinsung1. Üblicherweise werden die Zinsen als Vergütung für eine erfolgte Kapitalüberlassung am Ende der Zinsperiode ausgezahlt. Erfolgt die Kapitalüberlassung nicht für eine ganze Zinsperiode, werden die Zinsen am Ende der Kapitalanlage, also am Ende der Laufzeit gutgeschrieben. In diesen Fällen der Zinszahlung am Ende der Zinsperiode spricht man von nachschüssiger Verzinsung.
Im Gegensatz dazu liegt vorschüssige Verzinsung vor, wenn der Zins bereits als Vorschuss auf die noch erfolgende Kapitalüberlassung am Anfang der Zinsperiode oder Laufzeit gezahlt wird.
2. Werden die Zinsen am Ende der Kapitalüberlassungsfrist bzw.der Zinsperiode gezahlt, so sprichtman von nachschüssige Verzinsung (oder dekursiver Verzinsung; werden sie zu Beginn des Überlassungszeitraumes bzw. der Zinsperiode gezahlt, so spricht man von vorschüssiger oder antizipativer Verzinsung.
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