vorschüssige Verzinsung1. Werden die Zinsen zu Beginn des Überlassungszeitraumes bzw. der Zinsperiode gezahlt, so spricht man von vorschüssiger oder antizipativer Verzinsung.
Werden die Zinsen am Ende der Kapitalüberlassungsfrist bzw. der Zinsperiode gezahlt, so spricht man von nachschüssiger oder dekursiver Verzinsung.
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